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Rohtenburg
#16
Also falls ich gemeint war... ich kann auch bei wiederholtem Durchlesen nichts arrogantes an meinem Post feststellen. Falls irgendetwas falsch rübergekommen ist, tut mir das leid. Mir wurde ja schon viel nachgesagt, aber du bist echt der erste der mir Arroganz vorwirft :lach
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#17
Heute hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass der Film "Rohtenburg" in den Kinos nicht aufgeführt werden darf . Das Gericht gab dem Kläger Meiwes recht, das der Film seine Persönlichkeitsrechte angreife.
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#18
also,das iss ja Angry

Kinoverbot für den Kannibalen-Krimi!


Menschenfresser Oliver (T. Kretschmann) in seinem Element. (Foto: Senator)
Jetzt ist es amtlich: Der Kino-Schocker des Jahres, der Kannibalen-Film "Rohtenburg", der am neunten März in den deutschen Kinos anlaufen sollte, darf nicht gezeigt werden. Bei der mündlichen Verhandlung über die von Armin Meiwes beantragte einstweilige Verfügung ließ das Oberlandesgericht in Kassel vor zwei Wochen deutlich Bedenken gegen die Aufführung des Psychothrillers durchblicken, in dem Schauspieler Thomas Kretschmann die Rolle des Menschenfressers übernommen hatte. Armin Meiwes, der "echte" Kannibale, hatte 2001 einen 43-jährigen Berliner, den er übers Internet kennen gelernt hatte, vor laufender Kamera getötet, zerstückelt und danach teilweise gegessen. Heute hat das Oberlandesgericht Frankfurt in Kassel beschlossen, dass die Persönlichkeitsrechte des realen Kannibalen schwerer wiegen als die Kunst- und Filmfreiheit. Obwohl Armin Meiwes mit seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich zum Gegenstand eines Horrorfilms machen lassen müsse. Jetzt hat sich also der Untertitel des Films - "Manche Geschichten sollten nie erzählt werden..." - bewahrheitet. Wir haben die grausamen Filmbilder! Wenn Sie starke Nerven haben, klicken Sie sich durch!
Existieren noch normale Leute auf der Erde oder hat die Hölle sie wieder ausgespuckt? ( solitary experiments)

78Gänse/ Sperrfrist???
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#19
hmm ich finde es doof, dass der film verboten wurde.
ich hätte ihn mir zumindest angeschaut, aber das bleibt ja jedem selbst überlassen. aber das ist ja eben deutschland.

@susa
bei "Ed Gein" stimme ich dir voll und ganz zu.
[FSK 12]: Der Held bekommt das Mädchen.
[FSK 16]: Der Bösewicht bekommt das Mädchen.
[FSK 18]: Alle bekommen das Mädchen!!!

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#20
Ich finde das eine vollkommen richtige entscheidung.

Die Würde eines Menschen geht in diesem fall über künstlerische freiheit. Eine vollkommen richtige Entscheidung.
Außerdem warum einen echt schlechten Film nachtrauern....?
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#21
Angry was heisst hier "Würde des Menschen" schützen? hallo, der Film basiert auf der Realität, und das mit der "Würde" hätte sich dieser Kannibale ja früher überlegen können!!

also mir stinkts gewaltig, dass der Film nicht gezeigt wird! Noch dazu, weil ausgerechnet dieser Meiwes(der Kannibale) geklagt hat!!ich fass es nicht...er hat ja schon mal gegen Rammstein geklagt...
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#22
Bangor schrieb:Ich möchte nicht als Moralapostel rüber kommen.
Ich finde das erste Posting aber sowas von zynisch, das mir schlecht davon wird.
Was heißt "...klar, die Sache war leider Realität, aber solche Sachen finden halt statt." ?

Ich finde, es gibt Grenzen.
Wie abgestumpft muss man denn sein, um so ein Posting hier reinzuschreiben?
Es war Realität! Das sollte man vor lauter Gier nach Sensation nicht vergessen!

schade, dass ich erst jetzt die Diskussion darüber lese, hab das gar nicht mitbekommen!
Das ist nicht zynisch, Bangor, wenn ich schreibe, "solche Sachen finden halt statt". Das ist nur die wahrheit, das hat auch nichts mit abgestumpft zu tun, und selbst wenn, es passiert auch, wenn man den Kopf in den Sand steckt udn nichts von solchen Sachen hören will!! lieber totschweigen, ist das deine Devise? Und wenn sowas durch nen kinofilm der Öffentlichkeit erst richtig bewusst gemacht wird, wie krank viele Menschen sind, dann meinst du, es muss grenzen geben?
Eben nicht!Ich bin genau vom Gegenteil überzeugt...naja aber ist zu spät zum Diskutieren, hat sich ja jetzt erledigt, die Würde eines Psychopathen muss ja geschützt werden, harhar...
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#23
Was ich zu dem Thema sagen wollte ist:

Dieser Fall von Rothenburg ist wirklich pervers aber was ich noch viel perverser finde ist, dass jemand Tofu mit Menschengeschmack herstellt und noch unbestraft davon kommt. Ich weiß manche denken jetzt ,wieso ist doch nur Tofu, aber trotzdem sowas ekeliges bähhh Kotz
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#24
Esprit schrieb:Angry was heisst hier "Würde des Menschen" schützen? hallo, der Film basiert auf der Realität, und das mit der "Würde" hätte sich dieser Kannibale ja früher überlegen können!!
Man darf einem Menschen deshalb aber nicht seine Würde absprechen.. Keiner wird hier wissen, wie er im Film letztendlich dargestellt wird, (obwohl, hat ihn nicht hier jemand in einer Preview gesehen?), aber ich werd dem Film nicht nachtrauern..
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#25
Levia schrieb:Man darf einem Menschen deshalb aber nicht seine Würde absprechen.. .

die hat er sich doch schon längst selbst abgesprochen....hey hallo, in was für nem Land leben wir eigentlich, wo bei Knanibalen und Kinderschändern (da ist es ja dasselbe) noch über deren Würde gesprochen wird? Also irgendwo hörts doch auf....das ist doch pervers
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#26
Ebenso pervers wäre, einem Menschen seine Würde abzuerkennen. Das hat niemand verdient und gottseidank leben wir in einem Staat, dessen Grundgesetz das garantiert. Das gehört nunmal zur Zivilisation. Anderenfalls können wir gleich wieder unsere Keulen herauskramen und auf Mammutjagd gehen.

Ich frag mich nur, ob und inwieweit der Film tatsächlich seine Würde verletzt, dazu weiß ich zu wenig darüber.
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#27
aber die Würde der Täter darf doch nie über derer der Opfer stehn *kopfschüttel*
und wenn der Film sich an der Realität orientiert, ja wieso ist dann seine Würde verletzt? wenns doch wirklich so geschehn ist? hat ihn ja niemand gezwungen
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#28
Die Würde sollte für alle Menschen in gleichem Maß gelten, natürlich nicht höher für den Täter. (Wohlbemerkt vom Gesetz her, dass man vom Denken her so einem Täter seine Würde aberkennt ist wohl ein natürlicher Wesenszug. Aber Gerichte dürfen sich nciht davon beeinflussen lassen.)
Und da ich den Film nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob er die Geschehnisse verfälscht oder nicht. Wenn der Film nicht übertreibt, sähe ich eventuell auch kein großes Problem darin, ihn zu zeigen. Ich kenne mich da allerdings zu wenig aus, inwieweit eine "öffentliche Person" da grundsätzlich geschützt wird und inwieweit man sie ohne ihr Einverständnis verwenden darf.

Aber in diesem speziellen Fall dürfte es doch auch für die Angehörigen des Opfers besser sein, wenn der Film nicht kommt ... immerhin war das Opfer ja offenbar mit dieser perversen Tat einverstanden und dürfte da auch nicht allzu gut bei wegkommen ...
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#29
Laut dem Prozess gibt es 88 Übereinstimmungen mit dem Leben des Täters.
Und das sich der Täter seine Würde selber abgesprochen hat....

Menschen die soetwas machen sind krank, und ich ahlte es eher für eine flasche Einschätzung zu sagen: "Dieser Mensch ist einfach nur würdelos..."
Solchen Menschen muss geholfen werden und man sollte mit ihnen nicht nach dem motto "Einfach nur weg mit dem" umgehen.
Ob er nun wegen Mordes oder wegen Totschlags verurteilt werden sollte, kann ich einfach nicht sagen...
Aber einen Film darüber zu machen halt eich in dem Fall für wirklich geschmacklos. Und falls dieser Täter wieder freikommen sollte, wird ihm dieser Film bestimmt nicht dabei helfen wieder ins Leben zu kommen...

Also richtige Entscheidung für mich. Und einfach weg mit ddiesem Film denn keiener Brauch.
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#30
alacienputa schrieb:Ob er nun wegen Mordes oder wegen Totschlags verurteilt werden sollte, kann ich einfach nicht sagen...

Natürlich wegen Mordes, schließlich hat er ja nicht aus dem Affekt gehandelt, sondern hat diese Tat geplant.
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