Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Das deutsche Rechtssystem
#61
@White: Bestrafen wohl nicht. Wahrscheinlich käme er in eine geschlossene Anstalt, wo man sich human um ihn kümmert, aber wo er von Kindern ferngehalten wird. In dem Fall muss man wohl Güterabwägung betreiben und zum Schutze vieler die Rechte eines Einzelnen beschränken. Das Recht kann nunmal nicht allen gleichzeitig dienen.
Ich meine mal etwas von einem Kinderschänder gehört zu haben der ausücklich darum bat kastriert zu werden, weil er seinen Trieb sonst nicht kontrollieren könne. Solch ein Mensch kann einem Leid tun - ist falsch gepolt, will dem nicht nachgehen weil er weiß dass er damit Unrecht tut und kann nichts dagegen machen, will lieber ein solches Opfer bringen anstatt seinem Drang nachzugehen.
Zitieren
#62
Ginny, das Problem bei der Sache ist wohl das das die Ausnahme bildet. Wenn jeder Kinderschänder das auf der Welt machen würde, gäbe es keine mehr, und das ist ja nun leider gottes nicht der Fall. Man könnte sich Strafen ja geradezu sparen wenn jeder auf eine so krasse Art und Weise dafür sorgen würde das er keine härteren Fehler mehr begeht, aber wie bereits gesagt - das ist ja leider nicht der Fall.
Allerdings finde ich es trotzdem schön, das es überhaupt noch Menschen gibt die sich ihre Fehler eingestehen und versuchen sie zu unterbinden, auch wenn es krasse Maßnahmen sind die dazu erforderlich sind.
Zitieren
#63
Hm, also meinem rein subjektiven Empfinden nach kommen die wenigsten Kinderschänder tatsächlich in eine Anstalt denn in ein Gefängis -es sei denn, es kann ihnen wirklich eine schwerwiegende Störung nachgewisen werden. Mir kommt es aber so vor, als kämen die meisten Kinderschänder direkt ins Kittchen, weil sie ja nicht gestört sind, sondern sich nur an einem Kind vergriffen haben (und ja, ich weiss, dass eine solche Unterscheidung und ihre Formulierung der blanke Hohn sind - ich denke, es sollte klar sein, wie das gemeint ist).

Aber vielleicht täusche ich mich da; wenn ja, dann bitte ich um Berichtigung!
Zitieren
#64
Das kann gut sein, dass die meisten Kinderschänder (oder auch andere Delinquente) ins Gefängnis statt in eine Anstalt kommen (Zahlen habe ich allerdings auch keine parat.) Ich vermute mal, fast jeder Angeklagte plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit und sagt dass er nichts für seinen Trieb und die daraus resultierenden Handlungen konnte, die wenigsten werden dazu stehen und sagen das sie sich frei dafür entschieden. Und wie will man die, die bewusst ein Verbrechen beginnen von denen unterscheiden die es im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte taten? - Das geht halt nicht/nur sehr schwer.
Zitieren
#65
Paradoxerweise muss es aber auch jene (Un-)Menschen geben:

"Auch der schädlichste Mensch ist vielleicht immer noch der allernützlichste in Hinsicht auf die Erhaltung der Art, denn er unterhält bei sich oder durch seine Wirkung bei anderen Triebe, ohne welche die Menschheit längst erschlafft oder verfault wäre". - Nietzsche

Wobei das wieder die Frage aufwerfen würde, ob nicht vielleicht sogar der Kinderschänder (um mal bei dem wohl extremsten und widerwärtigsten Beispiel zu bleiben), einen gewissen Wert für die Gesellschaft hat. Aber das sollten wir nicht weiter vertiefen - wird ja fast zum Philosophiekurs hier... :roll:
Zitieren
#66
:roll: ich will ja nichts sagen aber das OBERTHEMA ist Das DEUTSCHE rechtsystem und was wir daran ändern würden....und nicht das thema kinderschänder und die todesstrafe....das gehört zwar im großen ganzen dazu doch existiert die todesstrafe nicht und kinderschänder-bestrafung ist nun mal gesetzlich festgelegt und daran lässt sich durch bürger sowieso nichts ändern.punkt.
Zitieren
#67
Und ist das ein Grund, darüber nicht weiter zu diskutieren...? :?
Zitieren
#68
Zitat:doch existiert die todesstrafe nicht und kinderschänder-bestrafung ist nun mal gesetzlich festgelegt und daran lässt sich durch bürger sowieso nichts ändern.punkt.

Daran würd auch sonst niemand was ändern können, egal mit welcher Mehrheit. Um in Deutschland die Todesstrafe einzuführen und müsste es erst einen Sturz der Demokratie geben (schreib morgen PoWi *duck* :mrgreenSmile.
Zitieren
#69
damit meinte ich, dass die diskussion ausufert und man nur noch über mörder-gene und todesstrafe redet. was könnte man denn sonst noch am rechtssystem ändern?
ich bin für klare ausdrucksweise der gesetze und weniger bürokratie!!!
´
und ich bin immer noch der meinung, dass das BGB zu viele unklare und doppeldeutige begriffe innehat und die verweise auf zig andere paragrafen macht einen ganz konfus, weil in denen wieder nur verweise auf die schon gelesenen zu finden sind Evil so macht das keinen spass...
Zitieren
#70
Tja, Tiff, nur ist das Problem, dass sich keiner derart detailliert mit Gesetzesänderungen, -lücken etc. auskennt, dass man da vernünftig diskutieren kann.

Und außerdem gehört zur Diskussion um Gesetze doch auch die Diskussion um die Ursachen von Verbrechen, oder nicht? Finde ich zumindest spannender!
Zitieren
#71
Hey Tiff
Das BGB muss nunmal so sein, schließlich baut es auf dem Abstraktionsprinzip auf und ich finde das gut so. Man muss nur mal n Blick über den Teich werfen um zu sehen wie ein Rechtssystem läuft das auf Präzidenzfällen aufgebaut ist!
Zitieren
#72
Bounce na dann, nehmt das gesetz in die hand und los gehts Bounce und den politik teil aus der zeitung in die hand nehmen und gesetzeserlasse beachten und nicht überlesen...

ach, und da kann ich gerade mal anmerken, dass die bürger auch nicht sonderlich interessiert an länderpolitik sind.
Zitieren
#73
Tja, Tiff, aber wie ich schon sagte: Für die meisten, die mit dem Gesetz noch nicht praktisch in Berührung gekommen sind (und das dürften wohl fast alle von uns sein), ist das Thema einfach zu abstrakt, als dass wir da wirklich drüber diskutieren könnten.
Alles schlecht finden und nach besseren Gesetzen schreien kann jeder - aber das ist wohl nicht in deinem Sinne, oder? Wir wissen da einfach zu wenig.
Zitieren
#74
Naja, wenn vom Topic abgewichen wird hat jeder das Recht sich zu beschweren, ganz egal, ob die Diskussion für einige spannend ist oder nicht. Allerdings finde ich alles bisher genannte noch nicht außerhalb des Rahmens, denn wie schon von white claudia gesagt wurde, wir haben einfach zu wenig Fachkenntnisse Wink
Zitieren
#75
Confusedhock: da dein beitrag auf seite 5 stand jeremy, hab ich ihn eben erst gelesen.
recht hast du mit dem abstrahieren, aber wenn du meinen allerersten bericht gelesen hättest, dann hättest du gesehen, dass die neue schuldrechtsreform das arbeiten mit dem gesetz im falle der leistungsstörungen und einreden und dem schadensersatzrecht.
und über die auslegung vieler normen kann und muss man sich streiten, auch weil das neue recht als ergebnis eines intensiven politischen ringens in vielen regelungen eine kompromisslösung darstellt und infolge dessen in seinem gehalt objektiv nicht klar ist ( z.B §§ 275 III, 326 V) . für manche aufbaufragen wie etwa die prüfung von schadensersatzansprüchen, gem. §§ 280 ff BGB zeichnet sich derzeit noch keine wirklich überzeugende, handliche lösung ab.

da hätte ich ab und zu doch gerne präzidenzfälle...
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste