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Todesstrafe
PennywiseTheClown schrieb:Wir reden von den rückfällig gewordenen Sexualstraftätern? Was ist denn mit denen, die noch nie auffällig geworden sind und nun erstmalig zur Tat schreiten?
Meine Aussage bezieht sich ausschliesslich darauf, dass jedes durch einen Wiederholungstäter getötete Kind eines zu viel ist!

Ich maße mir gewiss nicht an beurteilen zu können, in wie weit ein Mensch, der solch eine Tat begangen hat therapierbar ist. Aber die Vergangenheit hat doch immer wieder gezeigt, dass ein Großteil dieser Taten von Wiederholungstätern begangen wurden. Anscheinend ist die Rückfallquote doch sehr hoch und die Therapie und anschliessende Beurteilung durch kompetente Instanzen recht wacklig!

Zitat:Irgendwo müssen dann schon rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben (und einer dieser Grundsätze ist eben auch, dass sie für jedermann gelten, auch für die schlimmsten Verbrecher

Welche Strafe bzw. anschliessende Maßnahme nach verbüßen eben dieser Strafe hieltest Du für angemessen? Oder anders gefragt: Findest Du die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gefällten Urteile in besagten Fällen für angemessen?

Zitat:aber ich würde z.B. auch gerne mal wissen, in wie vielen Fällen es bei den Massenhausdurchsuchungen wegen Kinderpornographieverdacht, von denen immer in Presse-Jubelmeldungen berichtet wird, dann tatsächlich zu rechtskräftigen Verurteilungen gekommen ist und wie viele Unschuldige hier in die Mühlen einer übereifrigen Justiz geraten, weil ihre IP-Adresse auf dem falschen Webserver im Log steht ...)

Da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht!
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Ich finde, dass "Strafe" und "Erziehung" überhaupt erst einmal getrennt zu betrachten sind. Wenn jemand eine Straftat begeht, wird er bestraft. Was Straftat ist und wie welche zu bestrafen ist, muss (um Willkür zu vermeiden) vor der Bestrafung feststehen. Entsprechend erfolgt die Durchführung.
Die Überlegung, dass bestimmte Menschen eine Gefahr darstellen könnten und deshalb eingesperrt oder therapiert werden sollten, ist eine andere Frage, die mit der Bestrafung für eine begangene Tat unmittelbar nichts zu tun hat. Allerdings mittelbar, da eben durch ihre Tat sichtbar wurde, dass eine solche Gefahr von ihnen ausgeht.
Dabei denke ich, dass es grundsätzlich eine höchst heikle Angelegenheit ist, einem Menschen aufgrund des Verdachtes, von ihm könnte eine Gefahr ausgehen, die Freiheit zu entziehen. Wobei ich grundsätzlich skeptisch bin gegenüber der Psychologie. Ich meine, dass in diesem Fach sehr viel Schablonendenken vorherrscht und objektive Beurteilungskriterien (gegenstandbedingt) Mangelware sind.
Allerdings sehe ich durchaus ein, dass ein solcher Verdacht bestehen kann und sinnvoll sein kann. Die Beurteilungskriterien für den Einzelfall (und jeder Einzelfall ist hier ein - grundsätzlich zu achtendes - Individuum), sind meiner Meinung nach jedoch höchst zweifelhaft. Wenn man nicht irgendeine Holzhammermethode anwenden will ("das sind sowieso alles Schweine" etc.), dann kann man sich an solchen Fragen schon die Zähne ausbeißen.
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@Leviathan

Ich denke ich habe meinen Standpunkt mehr als deutlich bereits in meinen vorigen Posts dargelegt. Und ich habe einfach keine Lust mehr mit Leuten zu diskutieren die meinen das Leute die der selben Meinung wie ich was Mehrfachmörder und Kinderschänder angeht, auch KZs befürwortet hätten...das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, und diesen Kommentar finde ich einfach mehr als unangebracht!
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DJ schrieb:
Karen schrieb:da er selbst als Kind geschlagen wurde........

trotzdem kein mitleid .das sind einfach dumme ausreden.

Nein, das ist eine mögliche Erklärung. Wenn man davon ausgeht, dass jede Handlung eine Ursache hat (und wie es sonst sein sollte, kann ich mir nicht denken), dann muss auch eine extreme Gewalttat eine solche haben.

Zitat:da müsste es ja heissen das jeder so wäre der als kind geschlagen wurde.

Nein, da besteht keine Notwendigkeit. Das Individuum ist das Ergebnis von Anlage und Erfahrung. Der eine verarbeitet schlimme Erfahrungen so, der andere so.

Zitat:ich finde solche leuten müssten gequält werden.

Auch dieser Wunsch hat seine Ursache. Wink
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Heiger schrieb:Welche Strafe bzw. anschliessende Maßnahme nach verbüßen eben dieser Strafe hieltest Du für angemessen? Oder anders gefragt: Findest Du die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gefällten Urteile in besagten Fällen für angemessen?

Ich halte das derzeitige System im Prinzip für einen brauchbaren Kompromiss ("Sicherungsverwahrung", Entscheidung über Freilassung aufgrund von psychiatrischen Gutachten). Wo ich dagegen bin, das sind pauschale Forderungen wie "Kinderschänder dürfen nie wieder freikommen", weil ja versehentlich ein Gefährlicher freikommen könnte ... Grundsätzlich sind Verurteilte, die ihre Strafe verbüßt haben, für mich als unschuldig zu betrachten, und um so jemanden weiter im Gefängnis zu behalten, sollte hier schon der Staat dessen Gefährlichkeit beweisen müssen und nicht umgekehrt.

Ich möchte jetzt nicht behaupten, dass Stephen-King-Geschichten das reale Leben widerspiegeln, aber gerade so etwas wie "Die Verurteilten" und "The Green Mile" müsste doch gewisse Zweifel an der Vollkommenheit der menschlichen Justizsysteme wecken.
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Vielleicht hätte sich das Thema Wiederholungstäter ganz schnell erledigt, wenn man die Psychologen die einen Sexualstraftäter als geheilt beurteilen zur Verantwortung ziehen würde wenn sich rausstellt, dass sie eine Fehldiagnose getroffen haben.

Ich finde erschreckend, dass hier ganz offensichtlich keine Diskussion geführt werden kann, denn sobald man nicht für jeden geschlagenen Straftäter, jeden Kinderschäder oder anderen Verbrecher Verständnis oder MItleid aufbringen kann, wird unterstellt, dass man auch KZ´s bauen würde. Dies ist eine bodenlose Frechheit und entbehrt jeder vernünftigen Grundlage.

Karen (derdiehutschnurplatzt)
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Karen schrieb:Vielleicht hätte sich das Thema Wiederholungstäter ganz schnell erledigt, wenn man die Psychologen die einen Sexualstraftäter als geheilt beurteilen zur Verantwortung ziehen würde wenn sich rausstellt, dass sie eine Fehldiagnose getroffen haben.

Genau das ist eben das Problem mit der Psychologie. Wenn es keine objektiven Gründe für eine Beurteilung gibt, dann kann man auch keine sichere Diagnose stellen. Und objektive Gründe gibt es in der Psychologie eben gegenstandbedingt nicht. Der Gegenstand ist nämlich gerade das Subjektive des anderen Menschen. Man kann bloß Zeichen interpretieren und Verallgemeinerungen treffen.

Zitat:Ich finde erschreckend, dass hier ganz offensichtlich keine Diskussion geführt werden kann, denn sobald man nicht für jeden geschlagenen Straftäter, jeden Kinderschäder oder anderen Verbrecher Verständnis oder MItleid aufbringen kann

Ich denke nicht, dass man von jemandem Mitleid verlangen kann, denn Mitleid ist ein Gefühlszustand und einen solchen kann man nicht willentlich hervorrufen.
Ich denke auch nicht, dass es sinnvoll ist, allgemeine Fragen auf der Basis der eigenen Emotionalität zu diskutieren. Dass ich selbst z.B. ein ungutes Gefühl hätte, wenn ein Mörder in die Wohnung neben mir einziehen würde, tut nichts zu Sache hinsichtlich der Frage, ob man einen Mörder wieder aus dem Gefängnis lassen sollte. Ginge es danach, dürfte man auch keinen Autodieb mehr aus dem Gefängnis lassen. Denn es lässt sich sicher mindestens eine Person ausfindig machen, der es unangenehm wäre, neben einem solchen zu wohnen.
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Natürlich will niemand einen Straftäter neben sich wohnen haben, aber darum ging es in meinem Beitrag nicht.
Ich finde es nur schrecklich, dass man sobald man nicht auf dieser Mate-Tee-Welle schwimmt, entweder blöd, ein Nazi oder sonst was ist. Ich kann auch nicht mit jeder Meinung hier konform gehen aber gibt es denn kein Mittelding mehr......................
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Karen schrieb:Natürlich will niemand einen Straftäter neben sich wohnen haben, aber darum ging es in meinem Beitrag nicht.
Ich finde es nur schrecklich, dass man sobald man nicht auf dieser Mate-Tee-Welle schwimmt, entweder blöd, ein Nazi oder sonst was ist. Ich kann auch nicht mit jeder Meinung hier konform gehen aber gibt es denn kein Mittelding mehr......................

Ich finde, dass sich dieses Schwarz-Weiß-Denken gerade daraus ergibt, dass man auf der einen Seite die Befürwortung irgendeiner Maßnahme sieht und auf der anderen so etwas wie Mitleid. Denn das betrifft doch zwei völlig verschiedene Kategorien. Einmal die Emotionalität und das andere mal die bloße objektive Beurteilung der Regelungen des Umgangs mit bestimmten Menschen und Situationen. Daher auch (anknüpfend an ein Beispiel aus diesem Thread) die Sache mit dem Straftäter als Nachbar.
Wenn ich z.B. ein Problem damit habe, jemanden aufgrund irgendeines psychiatrischen Verdachtes auf unbestimmte Zeit einzusperren, dann heißt das nicht, dass ich Mitleid mit der Person habe oder ihr irgendwelche Sympathien entgegen bringe. Ich finde bloß das Verfahren fragwürdig.
Dass eine Beleidigung (jemanden als blöd oder als Nazi bezeichnen) kein Argument ist und nicht sein sollte, sehe ich natürlich auch so.
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*Karen die Hand reich* Wink
Karen schrieb:Ich finde erschreckend, dass hier ganz offensichtlich keine Diskussion geführt werden kann, denn sobald man nicht für jeden geschlagenen Straftäter, jeden Kinderschäder oder anderen Verbrecher Verständnis oder MItleid aufbringen kann, wird unterstellt, dass man auch KZ´s bauen würde. Dies ist eine bodenlose Frechheit und entbehrt jeder vernünftigen Grundlage.


Manni Mond schrieb:Dass ich selbst z.B. ein ungutes Gefühl hätte, wenn ein Mörder in die Wohnung neben mir einziehen würde, tut nichts zu Sache hinsichtlich der Frage, ob man einen Mörder wieder aus dem Gefängnis lassen sollte
wieso nicht??

Und hört doch auch endlich mal auf Mörder und Kinderschänder mit Auto- oder Handydieben zu vergleichen :roll:
Manni Mond schrieb:Ginge es danach, dürfte man auch keinen Autodieb mehr aus dem Gefängnis lassen. Denn es lässt sich sicher mindestens eine Person ausfindig machen, der es unangenehm wäre, neben einem solchen zu wohnen
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Wölfin schrieb:
Manni Mond schrieb:Dass ich selbst z.B. ein ungutes Gefühl hätte, wenn ein Mörder in die Wohnung neben mir einziehen würde, tut nichts zu Sache hinsichtlich der Frage, ob man einen Mörder wieder aus dem Gefängnis lassen sollte
wieso nicht??

Weil ich nicht sehe, warum mein Gefühl eine Besonderheit darstellt und ich gleichzeitig davon ausgehen muss, dass andere ganz anders fühlen als ich. Z.B. wird der Straftäter selbst wohl nicht den Wunsch verspüren, gefangen zu bleiben. Aber warum sollte mein Gefühl über seinem stehen (das müsste ja schon einmal bestimmt sein - und worauf sollte man das gründen? Auf mein Gefühl, auf deines, oder auf das des Straftäters?)? Wenn also die gesetzliche Regelung eine Ordnung begründen soll, ist es nicht sinnvoll, sie auf persönliche Gefühle zurückzuführen.

Zitat:Und hört doch auch endlich mal auf Mörder und Kinderschänder mit Auto- oder Handydieben zu vergleichen :roll:

Ich sage ja nicht, dass ein Autodieb so "schlimm" ist wie ein Mörder. Ich sage nur, dass man sich auch ungut fühlen kann, wenn ein Autodieb neben einem wohnt. Dennoch kommt man im allgemeinen wohl nicht auf die Idee, das als hinreichend für eine lebenslange Gefängnisstrafe anzusehen. Das ändert aber am Gefühl nichts. Ich wollte also nur deutlich machen, dass ein ungutes Gefühl nicht sinnvoll zur Begründung von Strafmaßnahmen anzuführen ist.
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PennywiseTheClown schrieb:Wo ich dagegen bin, das sind pauschale Forderungen wie "Kinderschänder dürfen nie wieder freikommen", weil ja versehentlich ein Gefährlicher freikommen könnte ... Grundsätzlich sind Verurteilte, die ihre Strafe verbüßt haben, für mich als unschuldig zu betrachten, und um so jemanden weiter im Gefängnis zu behalten, sollte hier schon der Staat dessen Gefährlichkeit beweisen müssen und nicht umgekehrt.

Zum einen...was für eine Strafe ist denn heutzutage Gefängnis?? Und du bist dagegen das Mörder/Kinderschänder nie wieder freikommen?? Das Thread-Thema jetzt mal außen vorgelassen...erklär mir das mal bitte mit einer plausibleren Begründung! So einer ist IMMER schuldig allein schon weil so etwas mit nichts zu entschuldigen ist, und mit ein paar Jahren platt gesessenem Hintern in ner JVA erst recht nicht :!: Übrigens eine nette Vorstellung das meine Tochter so nem Typen mal über den Weg läuft nur weil Leute meinen er wäre jetzt geheilt, nicht mehr schuldig und darf wieder frei rumlaufen, sorry, aber da bekomm ich einfach das kotzen! :!:
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Ich habe das zwar nicht geschrieben, aber ich antworte trotzdem mal. Ich sage nicht, dass ich es grundsätzlich ablehne, dass jemand wirklich lebenslänglich im Gefängnis sitzt. Man müsste eben allgemein bestimmen, unter welchen Umständen eine solche Strafe angeordnet wird und dann greift das im Einzelfall.
Solange das allgemein aber nicht so gehandhabt wird, sehe ich es so, wie es da in dem Zitat steht. Wenn jemand eine Haftstrafe, die nach geltendem Recht verhängt worden ist, abgebüßt hat, ist die Sache erledigt und die Person ist nichts mehr schuldig. Von irgendeiner metaphysischen Schuld spreche ich ohnehin nicht (dass jemand "für immer" schuldig ist oder so).
Allenfalls könnte dann die Frage gestellt werden, ob eine bestimmte Person - unabhängig von irgendeiner "Schuldfrage" - eine Gefahr darstellt. Und man sie deshalb weiterhin einsperren soll. Das ist, wie gesagt, meiner Meinung nach eine problematische Situation. Eine definitive Antwort habe ich da nicht. Allerdings denke ich nicht, dass man einfach sagen kann, dass jemand, der einmal eine bestimmte Tat verübt hat, grundsätzlich eine besondere Gefahr darstellt. Und die Mittel zur Bestimmung eines solchen Gefahrenpotentials sind meiner Ansicht nach, wie gesagt, äußerst schwach.
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Sorry, Zitat war von PennywiseThe Clown, ist geändert Wink
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Hmmm ... hier wurde ja vorgebracht, dass es unpassend ist, jemandem vorzuwerfen, dass er gerne KZs bauen würde, nur weil er Mörder und Kinderschänder gerne lebenslang wegsperren würde ... stimmt. Allerdings kommt es genauso oft vor, dass jemand von der Gegenseite zum "Kinderschänderfreund" o.ä. erklärt wird, wenn er feststellt, dass auch diese Menschen sind, das Recht auf ein faires Verfahren und manchmal eben auch auf eine zweite Chance bzw. Resozialisierung haben ...

Ich finde, man sollte hier zwei Dinge unterscheiden. Eine lebenslange Haftstrafe ist grundsätzlich OK, wenn dieses Strafmaß im Strafgesetz für das begangene Verbrechen vorgesehen ist (in einem demokratischen Prozess zustandegekommen) und von einem Gericht in einem fairen Prozess verhängt wird. Was mir mehr Kopfzerbrechen bereitet, sind Konzepte wie Sicherungsverwahrung, wenn derjenige seine Strafe verbüßt hat, aber trotzdem nicht freigelassen werden soll, weil er gefährlich sein könnte. Hier tue ich mir mit dem Grundsatz "im Zweifelsfall drinlassen" schon etwas schwer. Wie gefährlich ist ein alter Mann, der als 20jähriger eine schlimme Tat begangen hat? Wie viele wirklich Gefährliche laufen frei herum, weil sie gerade erst ihre erste Tat planen? Ja, auch ich wäre nicht begeistert, wenn so jemand mein Nachbar wäre ... aber ich hätte wohl auch nicht mehr Angst vor ihm als vor einem Staat, der routinemäßig Menschen lebenslang verschwinden lässt, ohne sich zumindest von Zeit zu Zeit wieder mit dem Fall zu befassen, mit der Möglichkeit einer Änderung dieser Entscheidung.
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