Kaliostro schrieb:Naja lassen wir die Mord-Fälle mal aussen vor (es gibt genügend Situationen bei denen ich die Täter verstehen kann, beispielsweise im Affekt wenn man heimkommt und die Alte mit 'nem anderen Kerl rumbumsen sieht^^), Kinderschänder haben es meiner Meinung nach verdient zu sterben. Ich meine wie kann man solche Tiere denn noch als Menschen bezeichnen?
Wenn man das Wesen des Menschen letztlich in seiner Vernunft sieht (in der Fähigkeit zur Überlegung und, damit verbunden, zum besonnenen Handeln), dann ist ein Mensch, der aufgrund seiner unkontrollierten Triebe handelt und z.B. mordet, zum Zeitpunkt der Tat tatsächlich eher (allgemein) Tier als (speziell) Mensch. Das trifft wohl auf einen Kinderschänder (Triebtäter) zu. Allerdings gleichermaßen auf einen Menschen, der aus der Wut heraus mordet.
Also: wer nachvollziehen kann, dass ein Mensch aufgrund seiner Emotionalität einen Mord begeht, wer gar (wie hier im Thread mehrfach zu sehen) selbst aufgrund seiner bloßen Emotionen den Tod von Menschen sogar will, der muss, um für einen Triebtäter Verständnis zu haben, nur vom Inhalt der eigenen Emotionen absehen. Denn hinsichtlich der Frage, inwieweit Emotionen eine Handlung motivieren können, ist es egal, was für Emotionen das sind und warum man sie hat; wesentlich ist da nur, wie stark sie sind.
Es ist also einigermaßen widersprüchlich, wütend zu fordern, man solle einen Triebtäter ermorden, weil dieser als Tier sein Recht auf Leben verwirkt habe...
Jetzt muss ich mich doch nochmal zu Wort melden:
1. Sind gewissen Ansichten kein geistiger Müll, ich behaupte auch nicht das du Schwachsinn schreibst nur weil du eine andere Meinung hast :!:
2. Muss hier niemand mit Zahlen und Fakten um sich werfen, es geht hier um die persönliche Meinung :!: Hier liegen auch keine Zahlen und Fakten vor die das Gegenteil von den Befürwortern beweisen! Wie zuverlässig sind denn überhaupt Zahlen und Fakten die ja doch von unterschiedlichen Quellen stammen? Wie Leviathan schon erkannt hat gibt es keine verlässlichen!
Merkwürdige Behauptungen?? Weißt du Bangor, ICH finde es auch merkwürdig wie sich manche Leute derart für den Schutz von Perversen einsetzen bzw. dafür auch noch Verständnis aufbringen. Von der Rückfallquote lassen wir jetzt mal ab, es geht um die Tat an sich :!: Reicht einmal nicht aus frage ich hier noch einmal? Anscheinend nicht.  chuettel:
Ich betone hier noch einmal ausdrücklich: Todesstrafe JA ist MEINE persönliche Meinung die ich niemandem aufzwingen will! Allerdings finde ich es reichlich unverschämt das die Gegenseite dauernd mit unpassenden Kommentaren um sich wirft.
Vielleicht wäre es wirklich besser wenn dieser Thread geschlossen wird  Diverse Leute sind leider nicht in der Lage sachlich zu bleiben bei diesem Thema.
Over and out!
Wölfin schrieb:ICH finde es auch merkwürdig wie sich manche Leute derart für den Schutz von Perversen einsetzen bzw. dafür auch noch Verständnis aufbringen. Von der Rückfallquote lassen wir jetzt mal ab, es geht um die Tat an sich :!: Reicht einmal nicht aus frage ich hier noch einmal? Anscheinend nicht. chuettel:
Ich weiß nicht so recht, was du genau meinst, wenn du davon sprichst, dass jemand "Verständnis" für "Perverse" habe. Solltest du damit tatsächlich aussagen wollen, dass du es für falsch hältst, dass sich jemand skeptisch zeigt hinsichtlich der Frage, ob bestimmte Straftäter ermordet werden sollen (bzw. anders herum, nicht sofort vorbehaltlos zustimmt)? Oder dass man sich fragt, warum ein Mensch eine bestimmte Tat begangen hat und dass dieses "Warum" eventuell bei der Einschätzung der Tat bzw. der Schuld zu berücksichtigen ist?
Wenn ja, dann ist, völlig unabhängig von irgendwelchen Zahlen, eine Diskussion in der Tat sinnlos. Denn eine Diskussion ergibt sich im eigentlichen Sinne überhaupt erst dann, wenn Ansichten begründet werden und auch begründet kritisiert werden können.
Überhaupt hat die "Meinungsfreiheit" nicht zur Folge, dass jede Meinung als sinnvoll anerkannt werden muss. Und eine Meinung, die letztlich nur eine, wie auch immer zustandegekommene, persönliche Haltung ausdrückt, hat innerhalb einer allgemeinen Diskussion (und das hier ist ja eine solche) in meinen Augen keine besondere Relevanz.
Zur Frage selbst sei noch angemerkt, dass die "Perversion" einer Tat kein nachvollziehbares Kriterium ist. Nur weil dir z.B. eine bestimmte Tat als "pervers" genug erscheint, um sie mit dem Tod zu vergelten, muss ein anderer diese Ansicht nicht haben. Wieder ein anderer hat vielleicht die "Meinung" (unbegründete Ansicht), dass man jeden Mord mit der Todesstrafe vergelten sollte. Warum auch nicht? Oder dass man Dieben die Hand abschlagen sollte. Oder auch umbringen. Warum nicht? Wenn ich den Diebstahl schlimm genug finde... Ist ja nur Sache der "Meinung"...
Worauf ich hinaus will ist, dass in der ganzen Diskussion hier das wichtigste überhaupt nicht angesprochen wird: nach welchem allgemeinen Kriterium sollte eine Tat bestraft werden und warum? Dazu muss, wie angemerkt, auch erst einmal gefragt werden, was Strafe überhaupt bewirken soll. Und dabei sollte man auch nicht vergessen, dass die staatliche Justiz kein Lynchmob ist...
Bangor schrieb:Eine vernünftige, mit Zahlen und Fakten untermauerte These ist von Dir sowieso nicht zu erwarten.
Ich finde gar nicht, dass hinsichtlich der Grundsatzfrage unbedingt Zahlen nötig sind. Allerdings halte ich es für angebracht, dass Argumente gebracht werden. Also Sätze der Form: Behauptung - Begründung ("ich behaupte, dass ..., weil ..."). Ich setze mich gerne mit Befürwortern der Todesstrafe auseinander und sage nicht im Vorfeld, dass ich unter allen Umständen dagegen sein werde. Aber womit ich mich auseinandersetzen will, sind eben Argumente und nicht bloß Empfindungsbekundungen. Welchen Sinn sollte es haben, sich bloß gegenseitig zu sagen, was man richtig findet (ohne darzulegen, warum man es richtig findet). Eine solche Äußerung kann man bloß zur Kenntnis nehmen, nicht aber darauf antworten im eigentlichen Sinne einer Diskussion (bzw. die einzige sinnvolle Reaktion wäre, nach dem "warum" zu fragen).
Hinsichtlich der Frage "Todesstrafe: ja/nein?" müsste, wer meint, die Todesstrafe sollte angewendet werden, zumindest darlegen können, was er von einer Strafe generell erwartet; warum er meint, dass zum Zwecke dieser Strafabsicht der Tod des Straftäters unter Umständen die beste (oder zumindest eine gute) Alternative darstellt; und in welchem Fall er nach welchen Kriterien gerade diese Strafe befürwortet und in anderen nicht.
Bangor schrieb:Traurig!
Das Einzige, was ich hier traurig finde ist, dass Du noch nicht einmal einsiehst, das es auch in einem anderen Ton geht. Vieleicht sind manche Argumentationen Inhaltlos und völlig aus der Luft gegriffen, aber diese direkt als geistigen Müll zu bezeichnen, ist einfach beleidigend und niveaulos. Auch bei einem solch zu recht emotionalem Thema wie der Todesstrafe sollte doch ein gewisser Umgangston erhalten bleiben.
Und gerade von jemandem, der solch ein Argument wie dieses aufführt:
Bangor schrieb:Im Grundgesetzt
Artikel 2 (2) heißt es:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die Befürworter der Todesstrafe plädieren für die Abschaffung dieses Artikels. Sie argumentieren also gegen die Rechtmäßigkeit dieses Artikels, bzw. stellen ihn in Frage.
sollte man wohl meinen, dass er mit Schlagwörtern wie geistigem Müll etwas zurückhaltender sein sollte. Schließlich hat niemand von Mord gesprochen, sondern von der Einführung der Todesstrafe. Sollte dieser Fall nämlich tatsächlich eintreten, hätte er überhaupt keinen Einfluß auf Artikel 2 II, da die Todesstrafe dann im Strafgesetz verankert wäre und somit der Satz In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. greifen würde. Zu behaupten, dass Befürworter der Todesstrafe für eine Abschaffung des Artikel " des Grundgesetzes plädieren würden, ist genauso unwahr als wenn Du behaupten würdest, geschlossener Vollzug würde dem Grundgesetz wiedersprechen.
Zitat:Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass der Thread auch ein Stück weit legendär und berüchtigt dafür ist, dass es ein wenig härter zur Sache geht. Klink Dich einfach aus, Wölfin. Eine vernünftige, mit Zahlen und Fakten untermauerte These ist von Dir sowieso nicht zu erwarten.
Mag sein, dass Du damit recht hast, nichts desto Trotz finde ich es eine wirkliche Frechheit, deine Beleidigungstirade durch so eine Aussage legitimieren zu wollen, wo zumindest im Moment Du der einzige bist, der etwas härter zur Sache geht.
Aber zurück zumeigentlichen Thema. Ich sage nein zur Todesstrafe. Und zwar einzig aus dem Grund, dass es nicht auszuschließen ist, dass tatsächlich Unschuldige hingerichtet werden. Darüber hinaus sind die Grenzen, die man ziehen müßte, Todesstrafe oder nicht, einfach nicht so genau zu definieren. Ab welcher Härte sollte die Todesstrafe angewand werden, ab welchem Härtegrad nicht mehr?
Genau betrachtet gibt es nur zwei Argumente für die Todesstrafe: Prävention und Vergeltung. Das sind die einzigen Argumente, die man anführen kann. Wobei man darüber streiten könnte, ob Vergeltung als ein ernsthaftes Argument gelten lassen könnte. Aber trotz aller Sachlichkeit, bei dem Gedanken daran, dass jemand meinem Sohn oder meiner Frau etwas antun würde, muß ich sagen ja. Nicht rational, ich weiß, aber ich kann jeden verstehen, der aus diesem Grund für die Todesstrafe ist.
Nun wissen wir nicht zuletzt dank Bangors Links, dass die Todesstrafe auch ökonomisch sinnlos ist, denn trotz allem: Zitat:Die gegenwärtigen Kosten einer Hinrichtung (von der Urteilsverkündung bis zur Vollstreckung des Todesurteils) übersteigen die Kosten für eine lebenslängliche Haft um ein vielfaches.
(Wobei wir wieder bei Zahlen und Fakten wären, aber ich will hier mal nicht kleinlich sein.) Ich glaube tatsächlich, dass der Sachverhalt so ist, aber gerade in diesem Fall wäre es doch mal interssant, wieviel speziell die Therapie und die Inhaftierung eines Kinderschänders kostet, nur der Argumentation wegen.
Und auch die tatsächliche Rückfallquote wird auf dieser Seite nicht erwähnt, nur, dass eine tatsächliche Rückfallgefahr wissenschaftlich nicht erwiesen wäre.
Aber gut, ich höre lieber auf, die Seite auseinanderzupflücken, ich bin sicher, man kann tatsächlich die Zahlen finden, wenn man nur sucht (wozu ich jetzt gerade keine Lust habe, bitte steinigt mich nicht). Darüber hinaus finde ich die Seite eigentlich auch recht informativ, da sie schlüssige Argumente bietet. Jedoch keine Zahlen und Fakten. Aber jeder hier würde mir doch recht geben, wenn ich sage, dass Leben eines Kindes wäre mehr Wert als das eines Kinderschänders. Und wenn jetzt sicher wäre, dass jeder Kinderschänder auf jeden Fall rückfällig wird, wären die Todesstrafengegner mit ihren Argumenten ganz schön in Zugzwang. Nun wird aber nicht jeder Kinderschänder rückfällig. Und wieviele Kinderschänder sind soviel wert wie ein Kind? Zehn, von denen vieleicht neun nicht Rückfällig werden würden? Einer von zwanzig, würde dieser eine neunzehn weitere Tote rechtfertigen? Und wenn der Täter selber Kinder hat, die nie von ihm belästigt worden sind? Die vieleicht auf ihn angewiesen sind? Ich möchte das nicht beurteilen.
Nimrod schrieb:Genau betrachtet gibt es nur zwei Argumente für die Todesstrafe: Prävention und Vergeltung. Das sind die einzigen Argumente, die man anführen kann.
Sehe ich auch so. Wobei ich hier Prävention nicht im Sinn von Vorbeugung von erneutem Verbrechen, sondern im Sinne von allgemeiner Abschreckung verstehe (das Wort kann ja beides meinen). Wenn die Todesstrafe ein besonders großes Potential hätte, eine Gegenmotivation zu besonders schweren Verbrechen darzustellen, könnte man sie sinnvoll fordern. Aber soweit ich weiß ist das wirklich statistisch nicht zu belegen. Und auch wenn das so wäre, müsste man untersuchen, ob sie sich mit den bestehenden Rechtsgrundsätzen in Einklang bringen lässt und ob sie z.B. aufgrund ihrer Endgültigkeit nicht zu riskant ist (die bekannten Einwände).
Zitat:Wobei man darüber streiten könnte, ob Vergeltung als ein ernsthaftes Argument gelten lassen könnte.
Prinzipiell muss das nicht ausgeschlossen werden. Wenn es "Volkeswille" ist, dass der Staat im Sinne der Bürger Rache übt, dann wäre dagegen zunächst einmal nichts einzuwenden. Ob sich aber speziell in unserem Rechtsstaat mit seinen Prinzipien ein solches Handeln legitimieren ließe, wage ich zu bezweifeln. Und ich bin auch ganz froh darum (denn ich fühle mich in einem Staat, der so wenig Gewalt gebraucht, wie möglich, sicherer)...
Zitat:Aber trotz aller Sachlichkeit, bei dem Gedanken daran, dass jemand meinem Sohn oder meiner Frau etwas antun würde, muß ich sagen ja. Nicht rational, ich weiß, aber ich kann jeden verstehen, der aus diesem Grund für die Todesstrafe ist.
Ich kann nachvollziehen, dass jemand sein Kind rächen will. Allerdings halte ich es für verkehrt, bei einer allgemeinen Frage gerade die Ansicht der Leute heranzuziehen, die aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit gar nicht in der Verfassung sind, objektiv zu urteilen.
Vergleichbar wäre z.B. der Fall, dass ein Mensch von einem unachtsamen Autofahrer getötet wird. Würden nun die Angehörigen, verständlicherweise betroffen, fordern, den Autofahrer lebenslänglich einzusperren, müsste nach der Logik derer, die insbesondere die Meinung der Betroffenen berücksichtigen wollen, die fahrlässige Tötung mit lebenslanger Haftstrafe zu ahnden sein. De facto also dem Mord gleichgestellt werden.
Zitat:Aber jeder hier würde mir doch recht geben, wenn ich sage, dass Leben eines Kindes wäre mehr Wert als das eines Kinderschänders.
Nein. Ich weiß nicht, was für ein "Wert" das sein soll und wie der sich ermitteln lässt. Laut Grundgesetz ist die Würde jedes Menschen vom Staat zu achten. Das ist nicht an Bedingungen geknüpft. Das mag einem unangenehm aufstoßen in so einem Fall wie dem eines Kinderschänders. Allerdings hat es seinen guten Grund, dass man nicht anfängt, hie und da den "Wert" des Menschen zu mindern. Nun ist es vielleicht jedem "offensichtlich", dass ein Kinderschänder "weniger wert" ist. Morgen ist es jeder Straftäter usw. usf.
Allgemein halte ich es, wie gesagt, für verkehrt aus einer persönlichen emotionalen Einschätzung heraus allgemeine Regelungen schaffen zu wollen. Denn allgemeine Regelungen sollten von einem weitgehend allgemeinen, also objektiven, Standpunkt aus entwickelt werden, um ihrem Anspruch so gut es geht genügen zu können.
Bangor schrieb:@Nimrod
Wer den Thraed verfolgt hat, dem fällt auch auf, dass auch Wölfin von Anfang an einen Ton an den Tag legt, der5 nicht gerade als friedlich zu bezeichnen ist. Deine Ansichten zum Thema kannst Du so direktformulieren, wie Du möchtest. Ich bin der Letzte, der kein Verständniss dafür hat, wenn gerade bei so einem zum Teil emotionalem Thema rein sachlich diskutiert wird. Das Einzige, was mich gestört hat, waren die zumTeil persönlichen Angriffe.
Ich gebe dir ja sogar recht, dass Wölfin bis auf emotionale Eruptionen und unfundierten Aussagen wenig Substantielles zur Diskussion beigetragen hat. Aber "geistiger Müll" ist einfach beleidigend.
Bangor schrieb:Zitat:Schließlich hat niemand von Mord gesprochen, sondern von der Einführung der Todesstrafe. Sollte dieser Fall nämlich tatsächlich eintreten, hätte er überhaupt keinen Einfluß auf Artikel 2 II, da die Todesstrafe dann im Strafgesetz verankert wäre und somit der Satz In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. greifen würde. Zu behaupten, dass Befürworter der Todesstrafe für eine Abschaffung des Artikel " des Grundgesetzes plädieren würden, ist genauso unwahr als wenn Du behaupten würdest, geschlossener Vollzug würde dem Grundgesetz wiedersprechen.
Umgekehrt wird ein Schuh draus, Nimrod. Wer lauthals für die Todesstrafe plädiert, der stellt doch automatisch den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes in Frage, oder? Nein. Denn wenn die Todesstrafe in das deutsche Gesetzessystem aufgenommen werden würde (was es hoffentlich nie tun wird), würde es in keinem Gegensatz zu Artikel zwei stehen. Da die Todesstrafe in diesem Falle im Rahmen des Gesetzes wäre. Genau so,wie jeder Richter bewaffneten Raub mit Freiheitsstrafe ahnden kann, ohne gegen Artikel zwei zu verstoßen, obwohl die unverletzbarkeit der Freiheit des Menschen dort verankert ist. Der Zusatz "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." läßt der Justiz theoretisch eine Menge hintertüren offen, ohne die Grundgesetze verletzen zu müssen.
Bangor schrieb:Zitat:...aber gerade in diesem Fall wäre es doch mal interssant, wieviel speziell die Therapie und die Inhaftierung eines Kinderschänders kostet, nur der Argumentation wegen.
Ja, dann bring die Zahlen doch! Das meine ich mit Argumentation. Es werden immer Fragen gestellt und Zweifel am Wahrheitsgehalt angebracht. Kümmert Euch doch mal selber um die Beantwortung Eurer Fragen. Soweit ich informiert bin, kostet die Therapie eines "Kinderschänders" 250.- Euro am Tag! In diesem Punkt hast Du wohl recht, obwohl die Bekundung meines Interesses eigentlich meine Absicht, mich mit diesem Thema noch auseinandersetzen zu wollen, implizieren sollte. WObei deine 250,-€ zwar eine interessante Information darstellen, die aber auch Du einfach so in den Raumstellst, ohne Hintergrund oder Quelle.
Wo wir gerade darüber sprechen, hab ich eine recht interessante Seite über den Sinn und Zweck von Therapien für Sexualstraftäter gefunden: klick mich HIer wird von einer Rückfallquote von ca. 43% gesprochen. Leidernichts über die Kosten...
Bangor schrieb:Zitat:...ich bin sicher, man kann tatsächlich die Zahlen finden, wenn man nur sucht (wozu ich jetzt gerade keine Lust habe, bitte steinigt mich nicht).
Tja, dann ist das auch alles hohles Gerede. Naja,ich habe hier über einer deiner Quellen gesprochen. Warum sollte ich mir Mühe machen, diese zu belegen? Wäre das nicht eher deine Aufgabe?
Manni Mond schrieb:Zitat:Aber trotz aller Sachlichkeit, bei dem Gedanken daran, dass jemand meinem Sohn oder meiner Frau etwas antun würde, muß ich sagen ja. Nicht rational, ich weiß, aber ich kann jeden verstehen, der aus diesem Grund für die Todesstrafe ist.
Ich kann nachvollziehen, dass jemand sein Kind rächen will. Allerdings halte ich es für verkehrt, bei einer allgemeinen Frage gerade die Ansicht der Leute heranzuziehen, die aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit gar nicht in der Verfassung sind, objektiv zu urteilen.
Ganau. Wie ich des öfteren erwähnt habe, bin ich prinzipiell gegen die Todesstrafe. Meine Meinung im Falle persönlicher Befangenheit tut nichts zur Sache, da sie nicht objektiv und nicht allgemeingültig wäre.
Zu Manni Mond nehmeich später gern noch einmal Stellung, da mein Beitrag sonst die 5000-Zeichen-Grenze sprengen würde...
Nimrod schrieb:hab ich eine recht interessante Seite über den Sinn und Zweck von Therapien für Sexualstraftäter gefunden: klick mich HIer wird von einer Rückfallquote von ca. 43% gesprochen. Leidernichts über die Kosten...
http://www.vachss.de/mission/dispatches ... 301_a.html
Der Artikel ist von '93, die angesprochene Studie ist in einem Zeitraum von 20 Jahren entstanden, also kann man das ganze nichtmehr als aktuell betrachten (frueher dachten die Leute ja auch Homosexualitaet waer eine Krankheit)
Ich schaetze mal die Behandlungen und Therapien haben sich heute schon etwas verbessert.
@ Woelfin, Wieviele Sexualstraftaeter wiegen denn den Wert eines Kindes auf? Ist mein Leben wertvoller als Deins - oder umgekehrt? Also irgendwie hat Bangor ja schon recht :roll:
Die schwarze 13
Unregistered
@Bangor
In vielen Dingen gebe ich dir Recht (z.B. Was die "Hasstiraden" betrifft), aber trotz der Ernsthaftigkeit des Themas sollte man seine eigene Meinung bringen dürfen ohne etwas mit Zahlen zu belegen (Behauptungen über Rückfallquoten o.Ä. ausgeschlossen). Allerdings hast du damit Recht, dass man begründen sollte warum man für oder gegen die Todesstrafe ist. Jedoch kommt es mir so vor als verlangest du von jedem, der hier seine Meinung äußern möchte, dass er eine kleine Doktorarbeit über den Sinn von Strafen und andere Grundsätze zu halten.
Ich muss dazu sagen, dass ich die langen geistigen Ergüsse vor allem von dir und Nimrod interessiert verfolge. Wenn hier aber wirklich jeder ins o einem Ausmaß schrieben würde, wäre es zumindestens mir zu Anstrengend dem Thema noch zu folgen.
Natürlich muß man nicht jede Meinung mit Zahlen und Quellen und Querverweisen belegen, vor allem bei einem so gefühlsbetonten Thema wie hier. Wenn man aber Behauptungen wie
Bumbler schrieb:(eben aufgrund der Tatsache, dass von 10 Tätern 9 Täter wieder rückfällig werden) einfach in den Raum wirft denke ich schon, dass es durchaus legitim ist, zu fragen, woher solche Zahlen stammen. Vor allem, wenn sich nachher herausstellt, dass diese vieleicht überhauptnicht der Realität entsprechen.
Die schwarze 13
Unregistered
Die schwarze 13 schrieb:@Bangor
Ich muss dazu sagen, dass ich die langen geistigen Ergüsse vor allem von dir und Nimrod interessiert verfolge. Wenn hier aber wirklich jeder in so einem Ausmaß schrieben würde, wäre es zumindestens mir zu anstrengend dem Thema noch zu folgen.
Bangor schrieb:Aber soll ich nun nichts mehr schreiben, nur weil der Eine oder Andere nicht folgen kann?
Jetzt frag ich mich wie gut du meinen Beitrag überhaupt gelesen hast, da ich dir ja auch bei den Rückfallquoten u.Ä., also bei allen Dingen die wirklich direkt etwas mit Zahlen zu tun haben, Recht gegeben habe...
Ich will nur nicht, dass es in diesem Thread nur noch um diese geht und man ein jede Aussage irgendwo belegen muss. Ich hoffe, ich konnte diesmal ausdrücken was ich meine und dass es auch gelesen wird.
Nimrod schrieb:Natürlich muß man nicht jede Meinung mit Zahlen und Quellen und Querverweisen belegen, vor allem bei einem so gefühlsbetonten Thema wie hier.
Ich finde, dass gerade bei einem Thema, das mit stärkeren Emotionen einhergeht, die Diskussionteilnehmer darauf achten sollten, ihre Position kritisch zu hinterfragen. Denn bloße Gefühlsreaktionen führen in aller Regel nicht zu einer Antwort, die einer allgemeinen Frage gerecht wird (man bleibt in der eigenen Subjektivität gefangen). (Und die Frage, ob die Todesstrafe angewendet werden sollte oder nicht, ist eine allgemeine Frage. Es geht nicht darum, zu klären, ob der Einzelne sich vorstellen könnte, eventuell aus Rache zu töten oder ähnliches...)
Was die Zahlen angeht, stimme ich dir zu. Die sind nur von Bedeutung, wenn jemand tatsächlich eine Aussage über Quantitäten macht.
Also ich fänd' nen debilen Hasstiraden-Thread ganz nett, vllt. im Chit-Chat-Forum oder so. Dann könnten sich einige hier mal so richtig austoben und Frust ablassen. :mrgreen:
Ist ja wirklich eine emotionale Diskussion hier, dann will ich mich auch mal einschalten:
Also zuerst einmal muss ich sagen, dass ich tendenziell gegen die Todesstrafe bin, da ich einfach keinen Grund sehe sie anzuwenden. Meiner Meinung nach ist jedes Leben zu achten und die Justiz sollte nicht über Leben und Tod entscheiden. Natürlich kann ich verstehen wenn Eltern von missbrauchten Kindern (nur um das hier schon oft verwendete Beispiel nochmal aufzugreifen) Rache fordern, aber die Welt wird kein Stück besser, wenn man den Täter dann umbringt. Im Gegenteil. Wahrscheinlich hat sogar solch ein Täter noch Freunde und Familie, die dann ihrerseits einen Todesfall zu bedauern haben.
Soviel zu meiner Meinung, um mal auf die Statistiken einzugehen:
Laut einer Studie der UNO von 1980 gibt es keine statistischen Zahlen die für die Beibehaltung der Todesstrafe sprechen. So wirkt sie nicht etwa abschreckend, wie eine New Yorker Studie aus dem jahre 1980 zeigt, die belegt, dass in dem Zeitraum von 1903-1963 auf jede ausgeführte Todesstrafe ein Anstieg um zwei Morde pro Monat verzeichnet wurde.
Auch ist in den Ländern, die die Todesstrafe abgeschafft haben, laut einer Studie aus dem Jahre 1983, die Mordrate um die Hälfte gesunken.
Nachzulesen auf Initiative gegen Todesstrafe
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