Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rohtenburg
#40
Kaliostro schrieb:Soweit ich weiss geschah das ja alles im Einverständnis mit dem "Opfer". Kann mir das jemand erklären gegen welches Gesetz der "Täter" verstoßen hat?

Nunja, erstens ist das schwer zu beweisen, ob jemand wirklich einverstanden war oder nur vorübergehend unzurechnungsfähig oder ob er gezwungen wurde, etc. Gerade bei so perversen Sachen geht man erstmal davon aus, dass jemand so etwas nicht freiwillig mitmachen würde und man zweifelt dementsprechend natürlich dran, wenn der Täter behauptet, es sei alles freiwillig geschehen.

Und zweitens sorgt eine soziale Gesellschaft mit ihren Gesetzen auch immer für einen gewissen Schutz vor sich selbst. Manche Leute sind zu labil, um alleine fertig zu werden, um alleine für sich zu sorgen, um alleine Entscheidungen zu treffen und ich finde, um die muss man sich ein bisschen kümmern und sie vor bestimmten Dingen abhalten, auch wenn das gegen ihren Willen ist. Das bedeutet zwar einen gewissen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte, aber einen mM nach gerechtfertigten.

Auch "Tötung auf Verlangen" ist eine Straftat und das zu recht. Mal von allen ethischen Gründen abgesehen: Wenn es plötzlich kein Problem wäre, dass man jemanden mit seinem Einverständnis tötet (wir lassen den Sonderfall Sterbehilfe jetzt mal außen vor), was meinst du, wie viele Mörder das als Begründung für ihre Tat nutzen würden ...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste