25.06.2005, 17:31
Zitat: Wenns trotzdem nicht geklappt hat heißt das für mich erstmal er ist unschuldig.
Na na na. "in dubio pro reo". Im ZWEIFEL für den Angeklagten. Nicht: wenn der Angeklagte unschuldig ist, wird er frei gesprochen. Andersrum. Nur wenn er zu 100% schuldig ist, kommt er ins Gefängnis. 99% reichen da nicht. Deswegen darf auch ein Lügendetektor vor Gericht nicht eingesetzt werden, da er zu nullkommairgendwas Prozent ein falsches Ergebnis anzeigen könnte. Stochastisch gesehen würde eine Verurteilung aufgrund dessen vom Gericht aus, auf lange Zeit gesehen, das legale Verurteilen, Einsperren, bishin zum Hinrichten, von unschuldige Menschen bedeuten. Logisch macht man das nicht. Darf auch nicht anders sein.
Bei Jackson heißt der Freispruch nun noch lange nicht, dass er sicher unschuldig ist. Dass kein Zweifel mehr besteht. Natürlich, anmaßen, zu wissen was da läuft, dürfen wir uns nicht. Aber etwas Skeptik ist auch bei mir vorhanden. Ich bin zwar vollkommen Zufrieden mit dem Gerichtsbeschluss, habe mir sowas sogar gewünscht, finde aber trotzdem, dass der Freispruch noch nichts entgütliges aussagt. Wie gesagt: im ZWEIFEL für den Angeklagten.