13.10.2003, 10:58
:? also mietfrei, dass eher nicht, doch kannst du mietminderung für den zeitraum beanspruchen und wenn du früher angerufen hättest bei der vermietung ( das hast du doch, oder?) dann könntest du für den zeitraum der heizungslosigkeit (aber erst ab da wo die heizung auch benötigt wurde) schadensersatz verlangen!!!! aber eins verstehe ich nicht, warum habt ihr euch denn nicht früher um die problebehebung gekümmert???? :?