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Ärger mit dem Vermieter? - Druckversion +- Das deutsche Stephen King Forum (https://forum.stephen-king.de) +-- Forum: Nicht-King-Themen (https://forum.stephen-king.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Forum: Sonstiges (https://forum.stephen-king.de/forumdisplay.php?fid=18) +--- Thema: Ärger mit dem Vermieter? (/showthread.php?tid=837) Seiten:
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Ärger mit dem Vermieter? - susa - 12.10.2003 Mich nervt mittlerweile so richtig das die Heizung immer noch nicht geht, die Immobilientreuhandfirma frühestesn nächste Woche berät ob wir nen neuen Boiler kriegen- udn das die uns immer wieder vertrösten.. :aehm ![]() Mir ist saukalt, und schön langsam gehen mir die dicken Pullis aus.. ![]() - Grishnak - 12.10.2003 Susa schrieb:Mich nervt mittlerweile so richtig das die Heizung immer noch nicht geht ![]() ![]() Mfg D!!! ![]() - Cujo - 12.10.2003 Susa schrieb:Mich nervt mittlerweile so richtig das die Heizung immer noch nicht geht, die Immobilientreuhandfirma frühestesn nächste Woche berät ob wir nen neuen Boiler kriegen- Susa.... Ich gebe ja zu, ich wusste nicht das man mit Heizkörpern kuscheln muss... aber vielleicht kommt man in DIESEM Fall ja mit den Schulmässigen Methoden weiter... und bin wahrscheinlich nächstes WE ( zu ca. 80%) in Wien. Wenn deine Heizung bis nächsten Donnerstag nicht warm wird und ich nach Wien fahre schaue ich gerne mal nach und werde versuchen der Heizung "einzuheizen"! ![]() - Ginny-Rose_Carter - 12.10.2003 ... und wenn nicht, kannst du ja Susa warmkuscheln! :mrgreen: - das Teufelchen - 13.10.2003 Susa, du weißt schon, dass wenn die Heizung nicht funktioniert, dass du dann keine Miete mehr bezahlen musst, bis der Schaden behoben ist? Oder sind da die Gesetze in Österreich anders? - susa - 13.10.2003 Cujo schrieb:[und bin wahrscheinlich nächstes WE ( zu ca. 80%) in Wien. Ehrlich? Oh mann, das wär so klasse! ![]() ![]() ![]() Das Problem ist jedoch das kein Mensch weiß WAS genau zu tun ist, da das ganze schon so verdreckt ist, das man einfach nicht feststellen kann ob die Therme kaputt ist oder repariert/geputzt werden muss. *stöhn* :aehm Aber hey, dafür kann ich nichts, ich wohn erst seit ein paar Monaten da! :mrgreen; So, jetzt werd ich mal bei der Vermieterfirma anrufen.. das Teufelchen schrieb:Susa, du weißt schon, dass wenn die Heizung nicht funktioniert, dass du dann keine Miete mehr bezahlen musst, bis der Schaden behoben ist? Oder sind da die Gesetze in Österreich anders? Huch, ehrlich? ![]() ![]() - tiff´any - 13.10.2003 :? also mietfrei, dass eher nicht, doch kannst du mietminderung für den zeitraum beanspruchen und wenn du früher angerufen hättest bei der vermietung ( das hast du doch, oder?) dann könntest du für den zeitraum der heizungslosigkeit (aber erst ab da wo die heizung auch benötigt wurde) schadensersatz verlangen!!!! aber eins verstehe ich nicht, warum habt ihr euch denn nicht früher um die problebehebung gekümmert???? :? - susa - 13.10.2003 Aaaalso, als wir einzogen hatte unser Vormieter immer noch nicht die vorgeschrieben Wartung des Boilers machen lassen. Ich hab ihn echt dauernd angerufen, aber dieser ****** hat sich totgestellt. :aehm Und als ich ihm dann erreichte waren ihm die Preise dieser Firma zu hoch. :? Auf jeden Fall hat die Vermieterfimra gemeint das es unsre Sahe sei sich drum zu kümmern. Dann kam die Abgasmessung, die kriegten einen Schock weil die Abgaswerte des Boilers UND der Boiler zielmich im A*** sein dürften. Da war vor ungefähr einem Monat,s chätz ich mal. und SEITDEM lauf ich der Immoverwaltungsfimra nach das die da bitte endlich mal was machen sollen. Vor 1 1/2 Wochen kam dann ein Typ der die Therme kontrolliert hat. Der hat sie dann abgeschalten, weile rmeinte das die schon grenzgefährlich sei. ![]() ![]() ![]() - das Teufelchen - 13.10.2003 Heizung ist Sache des VERMIETERS! Und wenn euer Bpiler kaputt ist, dann habt ihr ja auch kaltes Wasser, oder? Dann würde ich komplett Mietminderung beantragen, nicht nur für die "Heizungszeit". Unsere Tante von Vermieterin hat uns in den Meitvertrag auch reingeschrieben, dass die Heizung unsere Sache wäre. Der Vorteil: Sollte wirklich mal etwas schlimmeres mit der Heizung sein, muss sie trotzdem bezahlen, weil die Klausel im Mietvertrag rechtswiedrig ist. Zweiter Vorteil, sollte nichts schlimmes vorfallen, dürfen wir wenn wir ausziehen die Heizkörper abmoniteren und mitnehmen. .... - susa - 13.10.2003 Nein, warmes Wasser haben wir shcon, dawir einen Boiler für die heizung und einen fürs Warmwasser haben. Zum Glück! Naja, größere Angelegenheiten bei der Therme sind Sache des vermieters. Eine järliche Überprüfung (bzw. auch wenn man auszieht) ist sache des Mieters. Öhmm..zum thema..das nervt mich. :mrgreen: - das Teufelchen - 13.10.2003 @susa 2. Mietminderung Wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern, § 536 BGB (§ 537 BGB a.F.). Ob den Vermieter ein Verschulden an dem Mangel trifft, ist unerheblich. Die Minderung trifft kraft Gesetzes ein. Wenn allerdings der Mieter trotz Kenntnis des Mangels die Mieter ohne einen Vorbehalt weiterzahlt, verliert er sein Minderungsrecht nach § 536b BGB (§ 539 BGB a.F.) analog. Der Mieter muß dem Vermieter den Mangel auch anzeigen, sonst verliert er ebenfalls sein Minderungsrecht und macht sich Schadensersatzpflichtig. Die Frage wie hoch eine Minderung ist muß sich am Einzelfall orientieren. Allerdings kann man häufig Urteile zu vergleichbaren Fällen heranziehen. Bei Heizung kann man zwischen 50% und 100% Mietminderung bekommen, wenn die Heizung im Herbst / Winter ausfällt. (Landgericht Hamburg) mehr findest du unter http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm aber erkundige dich mal, wie das in Österreich gehandhabt wird.... - susa - 13.10.2003 Danke Teufelchen! ![]() ![]() - susa - 15.10.2003 Wir kriegen ne neue Therme, wir kriegen ne neue Therme, wir kriegen ne neue Therme.. ![]() ![]() ![]() Also muss mich DAS jetzt nicht mehr nerven.. ![]() - susa - 24.10.2003 Mich nervt das es mittlerweile schon schneit und mein vermieter noch nicht weiß was ich ne neue Therme krieg damit die heizung endlich wieder geht :aehm - das Teufelchen - 24.10.2003 @susa, also JETZT würd ich spätestens Mietminderung beantragen! Aber da haben wir ja schon mal drüber diskutiert! |