25.05.2009, 17:33
AndreLinoge112 schrieb:Da der 2. Teil in Deutschland beschlagnahmt ist frage ich mich warum bei mir in jedem Kaufhaus dieser Film steht :-).Kann ich dir sagen.Dabei handelt es sich um die 2 Min. 42 Sek. geschnittene Kinofassung,im Vergleich zur 7 sec geschnittenen Extended Version.
Diese hat ein "FSK Keine Jugendfreigabe" und kann somit nicht mehr indiziert oder beschlagnahmt werden.Titel welche noch das alte "FSK nicht unter 18 Jahren" oder SPIO/JK keine schwere Jugendgefährdung(leicht),oder SPIO/JK strafrechtlich undbedenklich(schwer,darf nicht beworben werden) haben, können jederzeit indiziert und beschlagnahmt werden.