03.02.2008, 18:59
Cuthbert Allgood schrieb:vielleicht haste mich da etwas falsch verstanden. Ich meiner nur, dass selbst ein Embryo schon ein "vollwertiger" Mensch ist, der ein recht auf leben hat.
Wenn das die Bedeutung von dem obigen Satz sein soll, dann, denke ich, kann man den überhaupt nicht richtig verstehen. Denn "Lebewesen" bedeutet ja eigentlich nicht das gleiche wie "Mensch". Aber wie auch immer: du sagst nun also, dass man einen Embryo nicht töten darf, weil er ein Mensch ist und man Menschen prinzipiell nicht töten darf. Da der Embryo nun nicht alle Eigenschaften hat, die ein ausgewachsener Mensch aufweist (insbesondere die kognitiven Fähigkeiten betreffend), und du trotzdem an seinem "Menschsein" das Tötungsverbot festmachst, stellt sich mir die Frage, was genau deine Gründe sind, das menschliche Leben als solches vor allem anderen Leben auszuzeichnen?