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Todesstrafe
Bangor schrieb:@Nimrod
Wer den Thraed verfolgt hat, dem fällt auch auf, dass auch Wölfin von Anfang an einen Ton an den Tag legt, der5 nicht gerade als friedlich zu bezeichnen ist.
Deine Ansichten zum Thema kannst Du so direktformulieren, wie Du möchtest. Ich bin der Letzte, der kein Verständniss dafür hat, wenn gerade bei so einem zum Teil emotionalem Thema rein sachlich diskutiert wird. Das Einzige, was mich gestört hat, waren die zumTeil persönlichen Angriffe.

Ich gebe dir ja sogar recht, dass Wölfin bis auf emotionale Eruptionen und unfundierten Aussagen wenig Substantielles zur Diskussion beigetragen hat. Aber "geistiger Müll" ist einfach beleidigend.

Bangor schrieb:
Zitat:Schließlich hat niemand von Mord gesprochen, sondern von der Einführung der Todesstrafe. Sollte dieser Fall nämlich tatsächlich eintreten, hätte er überhaupt keinen Einfluß auf Artikel 2 II, da die Todesstrafe dann im Strafgesetz verankert wäre und somit der Satz In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. greifen würde. Zu behaupten, dass Befürworter der Todesstrafe für eine Abschaffung des Artikel " des Grundgesetzes plädieren würden, ist genauso unwahr als wenn Du behaupten würdest, geschlossener Vollzug würde dem Grundgesetz wiedersprechen.
Umgekehrt wird ein Schuh draus, Nimrod. Wer lauthals für die Todesstrafe plädiert, der stellt doch automatisch den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes in Frage, oder?
Nein. Denn wenn die Todesstrafe in das deutsche Gesetzessystem aufgenommen werden würde (was es hoffentlich nie tun wird), würde es in keinem Gegensatz zu Artikel zwei stehen. Da die Todesstrafe in diesem Falle im Rahmen des Gesetzes wäre. Genau so,wie jeder Richter bewaffneten Raub mit Freiheitsstrafe ahnden kann, ohne gegen Artikel zwei zu verstoßen, obwohl die unverletzbarkeit der Freiheit des Menschen dort verankert ist. Der Zusatz "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." läßt der Justiz theoretisch eine Menge hintertüren offen, ohne die Grundgesetze verletzen zu müssen.
Bangor schrieb:
Zitat:...aber gerade in diesem Fall wäre es doch mal interssant, wieviel speziell die Therapie und die Inhaftierung eines Kinderschänders kostet, nur der Argumentation wegen.
Ja, dann bring die Zahlen doch! Das meine ich mit Argumentation. Es werden immer Fragen gestellt und Zweifel am Wahrheitsgehalt angebracht. Kümmert Euch doch mal selber um die Beantwortung Eurer Fragen. Soweit ich informiert bin, kostet die Therapie eines "Kinderschänders" 250.- Euro am Tag!
In diesem Punkt hast Du wohl recht, obwohl die Bekundung meines Interesses eigentlich meine Absicht, mich mit diesem Thema noch auseinandersetzen zu wollen, implizieren sollte. WObei deine 250,-€ zwar eine interessante Information darstellen, die aber auch Du einfach so in den Raumstellst, ohne Hintergrund oder Quelle.
Wo wir gerade darüber sprechen, hab ich eine recht interessante Seite über den Sinn und Zweck von Therapien für Sexualstraftäter gefunden: klick mich HIer wird von einer Rückfallquote von ca. 43% gesprochen. Leidernichts über die Kosten...
Bangor schrieb:
Zitat:...ich bin sicher, man kann tatsächlich die Zahlen finden, wenn man nur sucht (wozu ich jetzt gerade keine Lust habe, bitte steinigt mich nicht).
Tja, dann ist das auch alles hohles Gerede.
Naja,ich habe hier über einer deiner Quellen gesprochen. Warum sollte ich mir Mühe machen, diese zu belegen? Wäre das nicht eher deine Aufgabe?
Manni Mond schrieb:
Zitat:Aber trotz aller Sachlichkeit, bei dem Gedanken daran, dass jemand meinem Sohn oder meiner Frau etwas antun würde, muß ich sagen ja. Nicht rational, ich weiß, aber ich kann jeden verstehen, der aus diesem Grund für die Todesstrafe ist.

Ich kann nachvollziehen, dass jemand sein Kind rächen will. Allerdings halte ich es für verkehrt, bei einer allgemeinen Frage gerade die Ansicht der Leute heranzuziehen, die aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit gar nicht in der Verfassung sind, objektiv zu urteilen.
Ganau. Wie ich des öfteren erwähnt habe, bin ich prinzipiell gegen die Todesstrafe. Meine Meinung im Falle persönlicher Befangenheit tut nichts zur Sache, da sie nicht objektiv und nicht allgemeingültig wäre.

Zu Manni Mond nehmeich später gern noch einmal Stellung, da mein Beitrag sonst die 5000-Zeichen-Grenze sprengen würde...
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