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Todesstrafe
Bangor schrieb:Traurig!

Das Einzige, was ich hier traurig finde ist, dass Du noch nicht einmal einsiehst, das es auch in einem anderen Ton geht. Vieleicht sind manche Argumentationen Inhaltlos und völlig aus der Luft gegriffen, aber diese direkt als geistigen Müll zu bezeichnen, ist einfach beleidigend und niveaulos. Auch bei einem solch zu recht emotionalem Thema wie der Todesstrafe sollte doch ein gewisser Umgangston erhalten bleiben.

Und gerade von jemandem, der solch ein Argument wie dieses aufführt:

Bangor schrieb:Im Grundgesetzt
Artikel 2 (2) heißt es:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Die Befürworter der Todesstrafe plädieren für die Abschaffung dieses Artikels. Sie argumentieren also gegen die Rechtmäßigkeit dieses Artikels, bzw. stellen ihn in Frage.

sollte man wohl meinen, dass er mit Schlagwörtern wie geistigem Müll etwas zurückhaltender sein sollte. Schließlich hat niemand von Mord gesprochen, sondern von der Einführung der Todesstrafe. Sollte dieser Fall nämlich tatsächlich eintreten, hätte er überhaupt keinen Einfluß auf Artikel 2 II, da die Todesstrafe dann im Strafgesetz verankert wäre und somit der Satz In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. greifen würde. Zu behaupten, dass Befürworter der Todesstrafe für eine Abschaffung des Artikel " des Grundgesetzes plädieren würden, ist genauso unwahr als wenn Du behaupten würdest, geschlossener Vollzug würde dem Grundgesetz wiedersprechen.

Zitat:Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass der Thread auch ein Stück weit legendär und berüchtigt dafür ist, dass es ein wenig härter zur Sache geht. Klink Dich einfach aus, Wölfin. Eine vernünftige, mit Zahlen und Fakten untermauerte These ist von Dir sowieso nicht zu erwarten.

Mag sein, dass Du damit recht hast, nichts desto Trotz finde ich es eine wirkliche Frechheit, deine Beleidigungstirade durch so eine Aussage legitimieren zu wollen, wo zumindest im Moment Du der einzige bist, der etwas härter zur Sache geht.

Aber zurück zumeigentlichen Thema. Ich sage nein zur Todesstrafe. Und zwar einzig aus dem Grund, dass es nicht auszuschließen ist, dass tatsächlich Unschuldige hingerichtet werden. Darüber hinaus sind die Grenzen, die man ziehen müßte, Todesstrafe oder nicht, einfach nicht so genau zu definieren. Ab welcher Härte sollte die Todesstrafe angewand werden, ab welchem Härtegrad nicht mehr?

Genau betrachtet gibt es nur zwei Argumente für die Todesstrafe: Prävention und Vergeltung. Das sind die einzigen Argumente, die man anführen kann. Wobei man darüber streiten könnte, ob Vergeltung als ein ernsthaftes Argument gelten lassen könnte. Aber trotz aller Sachlichkeit, bei dem Gedanken daran, dass jemand meinem Sohn oder meiner Frau etwas antun würde, muß ich sagen ja. Nicht rational, ich weiß, aber ich kann jeden verstehen, der aus diesem Grund für die Todesstrafe ist.

Nun wissen wir nicht zuletzt dank Bangors Links, dass die Todesstrafe auch ökonomisch sinnlos ist, denn trotz allem:
Zitat:Die gegenwärtigen Kosten einer Hinrichtung (von der Urteilsverkündung bis zur Vollstreckung des Todesurteils) übersteigen die Kosten für eine lebenslängliche Haft um ein vielfaches.
(Wobei wir wieder bei Zahlen und Fakten wären, aber ich will hier mal nicht kleinlich sein.) Ich glaube tatsächlich, dass der Sachverhalt so ist, aber gerade in diesem Fall wäre es doch mal interssant, wieviel speziell die Therapie und die Inhaftierung eines Kinderschänders kostet, nur der Argumentation wegen.

Und auch die tatsächliche Rückfallquote wird auf dieser Seite nicht erwähnt, nur, dass eine tatsächliche Rückfallgefahr wissenschaftlich nicht erwiesen wäre.

Aber gut, ich höre lieber auf, die Seite auseinanderzupflücken, ich bin sicher, man kann tatsächlich die Zahlen finden, wenn man nur sucht (wozu ich jetzt gerade keine Lust habe, bitte steinigt mich nicht). Darüber hinaus finde ich die Seite eigentlich auch recht informativ, da sie schlüssige Argumente bietet. Jedoch keine Zahlen und Fakten. Aber jeder hier würde mir doch recht geben, wenn ich sage, dass Leben eines Kindes wäre mehr Wert als das eines Kinderschänders. Und wenn jetzt sicher wäre, dass jeder Kinderschänder auf jeden Fall rückfällig wird, wären die Todesstrafengegner mit ihren Argumenten ganz schön in Zugzwang. Nun wird aber nicht jeder Kinderschänder rückfällig. Und wieviele Kinderschänder sind soviel wert wie ein Kind? Zehn, von denen vieleicht neun nicht Rückfällig werden würden? Einer von zwanzig, würde dieser eine neunzehn weitere Tote rechtfertigen? Und wenn der Täter selber Kinder hat, die nie von ihm belästigt worden sind? Die vieleicht auf ihn angewiesen sind? Ich möchte das nicht beurteilen.
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