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Todesstrafe
Heiger schrieb:Jedes Kind, das durch einen rückfällig gewordenen Sexualstraftäter sterben muss ist eines zu viel!

Hallo,

dieses Argument, so richtig es im Wortsinne auch ist, kann in einem Rechtsstaat keine Begründung für Freiheitsentzug oder sonstige "Sicherheitsmaßnahmen" darstellen. Solche Argumente sind die Grundlage für einen Generalverdacht, unter den heute sowieso schon jeder Bürger viel zu sehr gestellt wird. Wir reden von den rückfällig gewordenen Sexualstraftätern? Was ist denn mit denen, die noch nie auffällig geworden sind und nun erstmalig zur Tat schreiten? Nach dem "eines zu viel"-Argument müsste man schon vorbeugend jeden einsperren oder zumindest mal zwangsweise psychiatrisch untersuchen lassen. Überwachungskameras in Privatwohnungen könnten auch nicht schaden, damit könnte man sicher auch mindestens jenes "eine Kind" retten.

Irgendwo müssen dann schon rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben (und einer dieser Grundsätze ist eben auch, dass sie für jedermann gelten, auch für die schlimmsten Verbrecher - und ein anderer, dass Strafen nach objektiven Kriterien von unabhängigen Instanzen verhängt werden und nicht nach "Volkszorn"). "Kinder" ist in der letzten Zeit für mich etwas zu sehr zum Totschlagargument geworden, um jede beliebige Grundrechtseinschränkung zu rechtfertigen. (hat jetzt nichts mit dem Thema Todesstrafe zu tun, aber ich würde z.B. auch gerne mal wissen, in wie vielen Fällen es bei den Massenhausdurchsuchungen wegen Kinderpornographieverdacht, von denen immer in Presse-Jubelmeldungen berichtet wird, dann tatsächlich zu rechtskräftigen Verurteilungen gekommen ist und wie viele Unschuldige hier in die Mühlen einer übereifrigen Justiz geraten, weil ihre IP-Adresse auf dem falschen Webserver im Log steht ...)
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