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Todesstrafe
Ich finde, dass "Strafe" und "Erziehung" überhaupt erst einmal getrennt zu betrachten sind. Wenn jemand eine Straftat begeht, wird er bestraft. Was Straftat ist und wie welche zu bestrafen ist, muss (um Willkür zu vermeiden) vor der Bestrafung feststehen. Entsprechend erfolgt die Durchführung.
Die Überlegung, dass bestimmte Menschen eine Gefahr darstellen könnten und deshalb eingesperrt oder therapiert werden sollten, ist eine andere Frage, die mit der Bestrafung für eine begangene Tat unmittelbar nichts zu tun hat. Allerdings mittelbar, da eben durch ihre Tat sichtbar wurde, dass eine solche Gefahr von ihnen ausgeht.
Dabei denke ich, dass es grundsätzlich eine höchst heikle Angelegenheit ist, einem Menschen aufgrund des Verdachtes, von ihm könnte eine Gefahr ausgehen, die Freiheit zu entziehen. Wobei ich grundsätzlich skeptisch bin gegenüber der Psychologie. Ich meine, dass in diesem Fach sehr viel Schablonendenken vorherrscht und objektive Beurteilungskriterien (gegenstandbedingt) Mangelware sind.
Allerdings sehe ich durchaus ein, dass ein solcher Verdacht bestehen kann und sinnvoll sein kann. Die Beurteilungskriterien für den Einzelfall (und jeder Einzelfall ist hier ein - grundsätzlich zu achtendes - Individuum), sind meiner Meinung nach jedoch höchst zweifelhaft. Wenn man nicht irgendeine Holzhammermethode anwenden will ("das sind sowieso alles Schweine" etc.), dann kann man sich an solchen Fragen schon die Zähne ausbeißen.
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