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Todesstrafe
Wölfin schrieb:
Manni Mond schrieb:Dass ich selbst z.B. ein ungutes Gefühl hätte, wenn ein Mörder in die Wohnung neben mir einziehen würde, tut nichts zu Sache hinsichtlich der Frage, ob man einen Mörder wieder aus dem Gefängnis lassen sollte
wieso nicht??

Weil ich nicht sehe, warum mein Gefühl eine Besonderheit darstellt und ich gleichzeitig davon ausgehen muss, dass andere ganz anders fühlen als ich. Z.B. wird der Straftäter selbst wohl nicht den Wunsch verspüren, gefangen zu bleiben. Aber warum sollte mein Gefühl über seinem stehen (das müsste ja schon einmal bestimmt sein - und worauf sollte man das gründen? Auf mein Gefühl, auf deines, oder auf das des Straftäters?)? Wenn also die gesetzliche Regelung eine Ordnung begründen soll, ist es nicht sinnvoll, sie auf persönliche Gefühle zurückzuführen.

Zitat:Und hört doch auch endlich mal auf Mörder und Kinderschänder mit Auto- oder Handydieben zu vergleichen :roll:

Ich sage ja nicht, dass ein Autodieb so "schlimm" ist wie ein Mörder. Ich sage nur, dass man sich auch ungut fühlen kann, wenn ein Autodieb neben einem wohnt. Dennoch kommt man im allgemeinen wohl nicht auf die Idee, das als hinreichend für eine lebenslange Gefängnisstrafe anzusehen. Das ändert aber am Gefühl nichts. Ich wollte also nur deutlich machen, dass ein ungutes Gefühl nicht sinnvoll zur Begründung von Strafmaßnahmen anzuführen ist.
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