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Todesstrafe
Ich habe das zwar nicht geschrieben, aber ich antworte trotzdem mal. Ich sage nicht, dass ich es grundsätzlich ablehne, dass jemand wirklich lebenslänglich im Gefängnis sitzt. Man müsste eben allgemein bestimmen, unter welchen Umständen eine solche Strafe angeordnet wird und dann greift das im Einzelfall.
Solange das allgemein aber nicht so gehandhabt wird, sehe ich es so, wie es da in dem Zitat steht. Wenn jemand eine Haftstrafe, die nach geltendem Recht verhängt worden ist, abgebüßt hat, ist die Sache erledigt und die Person ist nichts mehr schuldig. Von irgendeiner metaphysischen Schuld spreche ich ohnehin nicht (dass jemand "für immer" schuldig ist oder so).
Allenfalls könnte dann die Frage gestellt werden, ob eine bestimmte Person - unabhängig von irgendeiner "Schuldfrage" - eine Gefahr darstellt. Und man sie deshalb weiterhin einsperren soll. Das ist, wie gesagt, meiner Meinung nach eine problematische Situation. Eine definitive Antwort habe ich da nicht. Allerdings denke ich nicht, dass man einfach sagen kann, dass jemand, der einmal eine bestimmte Tat verübt hat, grundsätzlich eine besondere Gefahr darstellt. Und die Mittel zur Bestimmung eines solchen Gefahrenpotentials sind meiner Ansicht nach, wie gesagt, äußerst schwach.
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