27.11.2006, 06:00
stephy schrieb:nun, nicht der film, sondern das buch "dead man walking" hat meine meinung gründlich geändert (vielleicht auch die jahre, die ich älter geworden bin... öhm...
Och. So vernünftig das auf der einen Seite auch sein mag - trotzdem schade, hatte gedacht, die Stephy bringt ordentlichen Wind hier rein.
Zitat:Wenn man nichts, absolut nichts beizutragen hat, dann sollte man halt nichts posten. Marlies
Ich weiß nicht, ob es euch schon aufgefallen ist, aber der "aehm"-Smilie heißt tatsächlich "Marlies" :mrgreen:
Abgesehen davon musste ich bei dem Satz ganz in unkonstruktiver Susa-Manier grinsen.
Schwarze 13 schrieb:Zum Thema Menschenrechte will ich sagen, das für mich ein Mörder/Vergewaltiger mit der Ausübung seiner Tat das Recht auf die Menschenrechte verwirkt hat und der Aspekt Menschenrechte ist somit auch nicht der Grund für mich gegen die Todesstrafe zu sein
Versteh nicht, wie Menschenrechte verfallen können. Eben dafür, dass sie immer und für alle gelten, wurden sie doch gemacht

Die Menschenrechte liegen nicht im Auge des Betrachters - sonst könnte man Wahlweise auch Juden, oder Homosexuelle, oder wen auch immer ausschließen, weil sie der eigenen Meinung nach eine Stufe unter dem "Menschen" stehen. Aber jede Mutter wird dir bezeugen können, dass auch im schlimmsten Monster ein Mensch steckt. Ganz abgesehen davon, dass wir nicht wissen, was wirklich zu einem Mord treibt, wie "Zurechnungsfähig" ein Mörder (/Mensch) ist - oder ob er, in eine Parallelwelt geboren, bei gleichen Umständen aufgrund seiner psychischen Beschaffenheit mmer gleich Handeln muss. Wäre er dann als "böses Wesen" geboren? Kann man ihn verantwortlich machen für das, was er einfach "ist"? Oder sollte man Mitleid haben?
Als Gedankenanstoß: Ist es vielleicht nicht viel schlimmer, ein Mensch zu sein, der in der Lage zum Töten ist, kein Mitleid oder Liebe empfinden kann, oder einem perversen Trieb erliegt, als ein Mensch, der zwar getötet wird, aber dafür eine "intakte" Seele hatte?
Ich persönlich wäre lieber "Opfer" als "Täter". Oder garnicht vorhanden. Am schlimmsten stelle ich mir jedenfalls das Dasein als Täter vor.
Ich kann mir keinen Mörder mit einer reinen Seele, "Liebe", einem schönen Leben, innerer Harmonie denken. Und ist es ein langes Leben wert, darauf zu verzichten, oder wäre lieber ein kurzes, aber reineres zu bevorzugen?
Kann man in Anbetracht dieser rein theoretischen Fragen überhaupt über "gerechte" Strafe reden?
Schwarze 13 schrieb:sondern eben die für mich größere Strafe des Gefangenseins
Wobei man sich eigentlich fragen müsste, ob überhaupt irgendein Mensch auf der Erde das Recht haben sollte, zu bestrafen - oder ob das nicht eher in den Kompetenzbereich Gottes, der Natur, des Schicksals, oder wem auch immer gehört. Ob überhaupt IRGENDJEMAND die Vollmacht haben darf, in moralischer Hinsicht zu "richten".
Natürlich gibt es eine staatliche Institution, die die Kompetenz hat, ein Strafmaß zu beurteilen. Allerdings dürfte dahinter nicht der Sinn einer Bestrafung liegen. Zumindest empfinde ich als Nicht-Jurist dies mit meinem moralischen verständnis so. Ein juristische Institution muss ausschließlich dem Zweck dienen, seine Mitmenschen zu schützen, in keinem Fall aber "göttliche Gerechtigkeit" zu schaffen. Dafür hat es keine Kompetenz..
Nach meinem persönlichen Verständnis ist der Schutz nur mit zwei Mitteln möglich:
- Strafe als Abschreckung
- Falls dies nicht wirkt: Isolation zum Schutz der anderen
Beides dient nur der Protektion. Im ersten Fall gibt man ein Strafmaß bekannt, dass VORBEUGEND dazu führt, dass die Gesellschaftsordnung nicht verletzt wird, oder (nach Vollzug) genügend ABGESCHRECKT hat, damit es nicht abermals geschieht.
Die Strafe muss ein Kompromiss sein: möglichst Human, damit sie so wenig wie möglich schadet, trotzdem Unangenehm, damit niemand die Straftat begehen will, oder anschließend nochmal begehen würde. Jede Strafen gehört an den jeweiligen Strafbestand angepasst.
Somit darf man Täter, von denen trotz der drohenden Strafe weiterhin Gefahr ausgeht, zwar wegsperren - aber nur, um die "Gefahr" von der Gesellschaft zu trennen. Dort, wo er weggesperrt ist, könnte man dem Täter in der Theorie auch das schönste Leben ermöglichen - es wäre dann nur nicht mehr abschreckend, daher darf es natürlich nicht getan werden.
In dem Moment, in dem man mit dem Gedanken richtet, zu "strafen", beginnt man meiner Meinung nach, zu "foltern". Irrelevant, ob körperlich oder geistig.
Schwarze 13 schrieb:Man sollte aber dafür sorgen, dass Mörder und Vergewaltiger (in meinen Augen Seelenmörder) nie wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden und bis zu ihrem natürlichen Tod hinetr Gittern sitzen.
Nunja... Wer mit 20 einen Mord begeht, ist mit 50 ein völlig anderer Mensch. Und vielleicht ist er es schon mit 25. Vielleicht sogar mit 21, vielleicht am nächsten Tag. Abermals Theorie: In dem Moment, indem er die Tat NICHT noch einmal begehen würde, müsste er freigelassen werden (vom hohen Strafe als Abschreckung für andere mal abgesehen). Schließlich kann sich kein 60-jähriger mehr für etwas verantworten, was er "in einem anderen Leben" mal tat. Du verbindest dich und deine Moralvorstellungen bestimmt auch nicht mehr mit den Taten oder Gedanken vor zwei Jahren.
Natürlich geht hierbei der Schutz der Gesellschaft vor - im "Zweifelsfall" muss der Täter weggesperrt bleiben. Sein Problem. Aber für wortwörtlich "Lebenslang" würde ich daher nicht plädieren - wenn man sich sicher genug sein kann, dass die Tat nicht nocheinmal passiert, sollte man die Person wieder in die Gesellschaft integrieren. Ein Risiko bleibt immer, dies ist aber auch bei jedem anderen vorhanden.
Darüber hinaus wäre ich ebenfalls für eine Verlängerung des Strafmaßes. Und wie Susa für eine Reformierung, damit - wie es in der Werbung doch so schön heißt - "Raupkopierer" nicht für "fünf Jahre" im Gefängnis sitzen, während Kinderschänder nach drei Jahren wieder freikommen.
Shining Jack schrieb:Was für einen Sinn macht es, solch einen Thread aufzumachen?
Was für einen Sinn hat die Philosophie, wenn man doch niemals die Welt außerhalb unserer Sinne wahrnehmen kann?
Eine Diskussion über die Todesstrafe fördert das Ethikverständnis - und ein Verständnis für Ethik, oder der uns "aufgestülpten" Menschenrechte, kann niemals falsch sein. Ebenso ist es nur vorteilhaft, sein eigenes Gewissen, sein moralisches Empfinden und sein inneres Verständnis der Welt zu hinterfragen und zu selber begründen zu können... selbst wenn man damit keine Gesetze ändert

Shining Jack schrieb:Nur weil es deinen Weltbild nicht enspricht, kann man andere nicht dafür verurteilen.
Man braucht sie auch nicht zu verurteilen - aber man kann bei unterschiedlichen Moralvorstellungen in unterschiedlichen Kulturen versuchen, die eigene Moral zu hinterfragen, die "richtige" zu finden und um Vorurteile aufzudecken.
Abgesehen davon sind so manche Amistaaten schon so ziemlich blöde, mal echt. Da darf man mal verurteilen

Geraldo schrieb:Soweit ich weiß gilt im Bundesland Hessen laut Landesverfassung nach wie vor die Todesstrafe. Allerdings gibt es wohl ein Gesetz, das besagt, dass man die Todesstrafe nicht ausführt.
Jops - Bundesgesetz vor Landesgesetz. Hessen hat Todesstrafe, Deutschland nicht.
Marv schrieb:Entgegen den Erwartungen einiger Leute hier bin ich kein strikter Verfechter der Todesstrafe
Hähä :mrgreen:
Marv schrieb:Da befindet man sich schnell in der Lage dafür zu plädieren und in den genannten Fällen hätte ich wahrscheinlich auch den geringsten Skrupel dem zuzustimmen.
Ich auch nicht. Würd mir sogar zutrauen, selbst Justiz auszuüben.
Little Miss schrieb:Ich muss diesmal auch Marv zustimmen: ich habe zwar selbst keine Kinder, kann aber für nichts garantieren, was passieren würde, wenn einer z.B. meine Tochter vergewaltigen etc. würde.
Es ist wohl immer so, dass man in solchen Fällen für nichts garantieren würde. Aber in solchen Fällen sitzt man auch (bewusst) nicht auf dem Richterstuhl.
Wie man aber aus dem natürlich wahnsinnig informativen Film "Natürlich Blond" erfahren kann (


Somit kann ich als betroffene Person - oder als normal fühlendes, menschliches Wesen - zwar Bestrafung verlangen, sogar selber strafen (und auch foltern) wollen... das Gericht aber muss ohne subjektive Gefühle beurteilen, auf welche Art und Weise die Gesellschaft am besten Geschützt wird.
Das ist nicht fair. Das ist schlimm für die Opfer, und gut für die Täter, und lässt den angeborenen Gerechtigkeitssinn recht laut aufschreien. Aber was hat das Gericht damit zu tun? Genauso wenig wie meine Oma, oder der Nachbarshund. Dafür ist es nicht zuständig.
Und leider ist das ganze jetzt schon wieder total lang geworden
