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Pädophilenpartei PNFU
#10
Gio schrieb:Was verfassungswidrig ist und somit klar zensiert oder verbietet werden kann/muss, ist klar definiert:

- Leugnen des Holocausts.

Beim letzten Punkt ist Deutschland wohl eine Ausnahme.

Mitnichten, siehe hier.


Gio schrieb:Das bei uns z.B. die NPD legal auftreten kann, dürfte nur deshalb sein, weil sie ihre Ziele a) öffentlich nicht verfassungswidrig (oder verfassungswidrig genug) formuliert, b) trotz der untergründigen Verfassungsfeindlichkeit (die wohl zum Verbot reichen würde, wenn man es wirklich will) akzeptiert wird, damit sich keine noch gefährlichere Untergrundbewegung bildet, sondern man offenen Zugang hat.

Der Verbotsantrag ist nur gescheitert, weil die NPD, einschließlich ihrer Führung von V-Leuten des BfV unterwandert war und das Bundesverfassungsgericht nicht feststellen konnte, inwieweit diese Einfluß auf die NPD genommen hatten und Beweise der Anklage vorlagen, die sich auf Aussagen u.ä. eben dieser V-Leute stützten.
Guckst Du hier

Also lieber mal vorher informieren ....
Gruß Marv
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