20.04.2006, 17:35
Zitat:Zitat:
Ein Mensch muss doch selbst über seinen Körper bestimmen können ..., und wenn eine Frau nicht schwanger werden will, dann muss das ihr gutes Recht sein.
Hab ich nie was anderes behauptet. Eine Frau darf gern entscheiden ob sie Schwanger werden will, dafür gibts ja die Pille und diverse andere Verhütungsmittel, oder in letzter Instanz den Verzicht auf Sex.
Das ist ja genau der Punkt bei ungewollten Schwangerschaften. Da haben alle diese Mittel aus irgendeinem Grund versagt, darum ja ungewollt. Hab mich etwas unklar ausgedrückt, ich meinte "..., und wenn eine Frau kein Kind bekommen will".
Jedenfalls will ich darauf hinaus, dass auch nach der ungewollt eintretenden Schwangerschaft noch eine Wahl bestehen muss, bzw. die ursprünglich getroffene Wahl Geltung haben muss, denn sie wollte ja nicht schwanger werden.
Zitat:P.S. Der Beginn des Lebens ist in Deutschland im Embryonenschutzgesetz als Befruchtung der Eizelle definiert.
Na gut, dann akzeptiere ich das mal so. Dann beginnt aus meiner Sicht das Recht auf Leben aber nicht zu diesem Zeitpunkt.
Es ist gut möglich, dass du nun das Grundgesetzt zitierst und anführst, dass dies sehr wohl der Fall ist. Aber die Frage nach Abtreibung ist keine juristische, sondern viel mehr eine moralische Frage.
Ich stehe da hinter dem deutschen System, das unmittalbar nach der Befruchtung eine Abtreibung möglich macht, und anschließend nur in Ausnahmefällen.
Es geht genau darum, ob die Frau auch nach der Befruchtung noch eine Entscheidung treffen darf (zu Ungunsten des Fötus), ich sage das darf sie und muss deswegen konsequenterweise diesem Fötus das Recht auf Leben absprechen.