Ärger mit dem Vermieter?

Für alles andere

Ärger mit dem Vermieter?

Beitragvon susa » So 12.Okt.2003 14:43

Mich nervt mittlerweile so richtig das die Heizung immer noch nicht geht, die Immobilientreuhandfirma frühestesn nächste Woche berät ob wir nen neuen Boiler kriegen- udn das die uns immer wieder vertrösten.. :aehm :evil:
Mir ist saukalt, und schön langsam gehen mir die dicken Pullis aus.. :bunnymoon:
susa
 

Beitragvon Grishnak » So 12.Okt.2003 15:14

Grishnak
 

Beitragvon Cujo » So 12.Okt.2003 19:29

Cujo
 

Beitragvon Ginny-Rose_Carter » So 12.Okt.2003 19:45

Ginny-Rose_Carter
 

Beitragvon das Teufelchen » Mo 13.Okt.2003 07:39

das Teufelchen
 

Beitragvon susa » Mo 13.Okt.2003 09:41

susa
 

Beitragvon tiff´any » Mo 13.Okt.2003 10:58

:? also mietfrei, dass eher nicht, doch kannst du mietminderung für den zeitraum beanspruchen und wenn du früher angerufen hättest bei der vermietung ( das hast du doch, oder?) dann könntest du für den zeitraum der heizungslosigkeit (aber erst ab da wo die heizung auch benötigt wurde) schadensersatz verlangen!!!! aber eins verstehe ich nicht, warum habt ihr euch denn nicht früher um die problebehebung gekümmert???? :?
tiff´any
 

Beitragvon susa » Mo 13.Okt.2003 11:03

Aaaalso, als wir einzogen hatte unser Vormieter immer noch nicht die vorgeschrieben Wartung des Boilers machen lassen. Ich hab ihn echt dauernd angerufen, aber dieser ****** hat sich totgestellt. :aehm Und als ich ihm dann erreichte waren ihm die Preise dieser Firma zu hoch. :? Auf jeden Fall hat die Vermieterfimra gemeint das es unsre Sahe sei sich drum zu kümmern.
Dann kam die Abgasmessung, die kriegten einen Schock weil die Abgaswerte des Boilers UND der Boiler zielmich im A*** sein dürften. Da war vor ungefähr einem Monat,s chätz ich mal. und SEITDEM lauf ich der Immoverwaltungsfimra nach das die da bitte endlich mal was machen sollen. Vor 1 1/2 Wochen kam dann ein Typ der die Therme kontrolliert hat. Der hat sie dann abgeschalten, weile rmeinte das die schon grenzgefährlich sei. :wink: Er würde sich mit dieser Immofirma in Verbindung setzen. Und seit dem zeitpunkt lauf ich denen schon wieder nach..w as soll ich den mehr machen als hinfahren und anrufen? :( Zwingen kann ich die ja nicht, und leider ist der "zustädnige Mitarbeter" nie da.... :evil:
susa
 

Beitragvon das Teufelchen » Mo 13.Okt.2003 11:14

Heizung ist Sache des VERMIETERS! Und wenn euer Bpiler kaputt ist, dann habt ihr ja auch kaltes Wasser, oder? Dann würde ich komplett Mietminderung beantragen, nicht nur für die "Heizungszeit".

Unsere Tante von Vermieterin hat uns in den Meitvertrag auch reingeschrieben, dass die Heizung unsere Sache wäre. Der Vorteil: Sollte wirklich mal etwas schlimmeres mit der Heizung sein, muss sie trotzdem bezahlen, weil die Klausel im Mietvertrag rechtswiedrig ist. Zweiter Vorteil, sollte nichts schlimmes vorfallen, dürfen wir wenn wir ausziehen die Heizkörper abmoniteren und mitnehmen. ....
das Teufelchen
 

Beitragvon susa » Mo 13.Okt.2003 11:23

Nein, warmes Wasser haben wir shcon, dawir einen Boiler für die heizung und einen fürs Warmwasser haben. Zum Glück!
Naja, größere Angelegenheiten bei der Therme sind Sache des vermieters. Eine järliche Überprüfung (bzw. auch wenn man auszieht) ist sache des Mieters.

Öhmm..zum thema..das nervt mich. :mrgreen:
susa
 

Beitragvon das Teufelchen » Mo 13.Okt.2003 11:24

@susa


2. Mietminderung
Wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern, § 536 BGB (§ 537 BGB a.F.). Ob den Vermieter ein Verschulden an dem Mangel trifft, ist unerheblich. Die Minderung trifft kraft Gesetzes ein. Wenn allerdings der Mieter trotz Kenntnis des Mangels die Mieter ohne einen Vorbehalt weiterzahlt, verliert er sein Minderungsrecht nach § 536b BGB (§ 539 BGB a.F.) analog. Der Mieter muß dem Vermieter den Mangel auch anzeigen, sonst verliert er ebenfalls sein Minderungsrecht und macht sich Schadensersatzpflichtig. Die Frage wie hoch eine Minderung ist muß sich am Einzelfall orientieren. Allerdings kann man häufig Urteile zu vergleichbaren Fällen heranziehen.


Bei Heizung kann man zwischen 50% und 100% Mietminderung bekommen, wenn die Heizung im Herbst / Winter ausfällt. (Landgericht Hamburg)

mehr findest du unter http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm

aber erkundige dich mal, wie das in Österreich gehandhabt wird....
das Teufelchen
 

Beitragvon susa » Mo 13.Okt.2003 11:33

Danke Teufelchen! :remybussi: Ich werd mich da mal schlaumachen.. :sweet
susa
 

Beitragvon susa » Mi 15.Okt.2003 16:23

Wir kriegen ne neue Therme, wir kriegen ne neue Therme, wir kriegen ne neue Therme..Bild :bounce::bounce:

Also muss mich DAS jetzt nicht mehr nerven.. :P
susa
 

Beitragvon susa » Fr 24.Okt.2003 10:41

susa
 

Beitragvon das Teufelchen » Fr 24.Okt.2003 11:04

das Teufelchen
 

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