von Peter.M » Mo 03.Feb.2003 14:05
Es wird wohl so gelaufen sein, dass erd ie Filmrechte an der Geschichte verkauft hat, ohne zu wissen was die Produzenten genau vorhaben. Und die behaupten ja (formal) lediglich, dass die Kurzgeschichte von King ist, was ja stimmt. Dass der Film inhaltlich damit nichts zu tun hat, hat das Gericht wohl als "künstlerische Freiheit" ausgelegt!
Hoffentlich hat King (und andere Autoren) daraus gelernt, dass man sich zuerst eine Art Drehbuch-Konzept vorlegen lässt und das dann irgendwie in den Kaufvertrag mit einbindet.