Nun, auch, wenn es ein "einvernähmliches Töten" war, so bleibt es dennoch eine Straftat - Tötung auf Verlangen. Dazu mal ein paar Auszüge aus wikipedia:
Das Opfer der Tötung auf Verlangen muss vom Täter ausdrücklich und ernsthaft verlangt haben, es zu töten. Der Nachweis ist beweistechnisch oft sehr schwierig. Es reicht allerdings nicht aus, dass sich der Täter dies allein vorgestellt hat. Es braucht daher ein ernsthaftes Sterbeverlangen des Opfers.
Das Opfer ist auf einschlägigen Seiten zum Thema "Kannibalismus" registriert gewesen und hat sich nicht nur Herrn Meiwes als Opfer angeboten, sondern zahlreichen anderen Menschen auch. Er forderte zur Stimulierung seiner Bedürfnisse, dass man ihn foltern und Teile seines Körpers essen sollte. Dazu auch etwas aus wikipeida:
Bernd Brandes äußerte mehrmals (auch Strichjungen gegenüber), er wolle verstümmelt und verspeist werden. Brandes wollte anscheinend "verschwinden". Deshalb sagte er zu Meiwes, auch seine Knochen sollten zermahlen und vernichtet werden. Brandes wünschte, dass die Erinnerung an ihn ausgelöscht würde.
Noch etwas zur Tat selbst: Sicherlich spricht aus ihr ein sehr kranker Charakter und dies ist keineswegs als normal zu betrachten.
Für mich haben Horrorfilme (so ziemlich alle) eines gemeinsam: Sie beruhen nur selten auf Tatsachen, sind realitätsfern und entspringen der Fantasie eines Drehbuchautors. Diese Tat, die in "Rothenburg" dargestellt wird, ist etwas, was wirklich passiert. Und dementsprechend wäre es nur fair der Familie des Angeklagten und des Opfers gegenüber, sensibler zu sein - Mein Fazit also: Es ist in Ordnung sich den Film anzusehen, aber denkt darüber nach, ob ihr ihn als Horrofilm bezeichnet.
~ Edit ~
Egal, wie man es dreht und wendet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Nicht nur die des Opfers, sondern auch die des Täters. Beide Persönlichkeiten sind zu schützen und aus welchen Beweggründen heraus Herr Meiwes den Film verbieten lässt, bleibt letzt endlich seine Sache. Fakt ist, dass seine Persönlichkeit stark angegriffen wird und er somit geschützt ist.