Rohtenburg

Alles rund um Kino und TV

Moderator: Maik

Beitragvon Esprit » So 05.Mär.2006 18:15

Esprit
 

Beitragvon True Love's first Kiss » So 05.Mär.2006 18:22

Nun, auch, wenn es ein "einvernähmliches Töten" war, so bleibt es dennoch eine Straftat - Tötung auf Verlangen. Dazu mal ein paar Auszüge aus wikipedia:

Das Opfer der Tötung auf Verlangen muss vom Täter ausdrücklich und ernsthaft verlangt haben, es zu töten. Der Nachweis ist beweistechnisch oft sehr schwierig. Es reicht allerdings nicht aus, dass sich der Täter dies allein vorgestellt hat. Es braucht daher ein ernsthaftes Sterbeverlangen des Opfers.

Das Opfer ist auf einschlägigen Seiten zum Thema "Kannibalismus" registriert gewesen und hat sich nicht nur Herrn Meiwes als Opfer angeboten, sondern zahlreichen anderen Menschen auch. Er forderte zur Stimulierung seiner Bedürfnisse, dass man ihn foltern und Teile seines Körpers essen sollte. Dazu auch etwas aus wikipeida:
Bernd Brandes äußerte mehrmals (auch Strichjungen gegenüber), er wolle verstümmelt und verspeist werden. Brandes wollte anscheinend "verschwinden". Deshalb sagte er zu Meiwes, auch seine Knochen sollten zermahlen und vernichtet werden. Brandes wünschte, dass die Erinnerung an ihn ausgelöscht würde.

Noch etwas zur Tat selbst: Sicherlich spricht aus ihr ein sehr kranker Charakter und dies ist keineswegs als normal zu betrachten.
Für mich haben Horrorfilme (so ziemlich alle) eines gemeinsam: Sie beruhen nur selten auf Tatsachen, sind realitätsfern und entspringen der Fantasie eines Drehbuchautors. Diese Tat, die in "Rothenburg" dargestellt wird, ist etwas, was wirklich passiert. Und dementsprechend wäre es nur fair der Familie des Angeklagten und des Opfers gegenüber, sensibler zu sein - Mein Fazit also: Es ist in Ordnung sich den Film anzusehen, aber denkt darüber nach, ob ihr ihn als Horrofilm bezeichnet.

~ Edit ~
Egal, wie man es dreht und wendet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Nicht nur die des Opfers, sondern auch die des Täters. Beide Persönlichkeiten sind zu schützen und aus welchen Beweggründen heraus Herr Meiwes den Film verbieten lässt, bleibt letzt endlich seine Sache. Fakt ist, dass seine Persönlichkeit stark angegriffen wird und er somit geschützt ist.
True Love's first Kiss
 

Beitragvon Kaliostro » Di 07.Mär.2006 18:51

Leute, jetzt chillt euch mal :)

(Auch wenn es euch ankotzen mag, das von einem 16-jährigen Jungen zu hören ^^)

Also hier geht's ja nicht um's anschauen müssen.

True Love's first Kiss bringt's auf den Punkt, meiner Meinung nach, mit folgender Aussage:

"Egal, wie man es dreht und wendet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Nicht nur die des Opfers, sondern auch die des Täters. Beide Persönlichkeiten sind zu schützen und aus welchen Beweggründen heraus Herr Meiwes den Film verbieten lässt, bleibt letzt endlich seine Sache. Fakt ist, dass seine Persönlichkeit stark angegriffen wird und er somit geschützt ist.

Gruß!
Kaliostro
 

Beitragvon MercuryX » Fr 28.Jul.2006 23:32

MercuryX
 

Beitragvon jeremy » Sa 29.Jul.2006 14:13

jeremy
 

Beitragvon Maik » Sa 29.Jul.2006 23:41

Wir werden dich immer in unserem Herzen tragen.
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Beitragvon MercuryX » So 30.Jul.2006 22:36

Also ich muss zugeben, ich hatte mich auch schon auf den Film gefreut. Aber ich hätte mich auch auf den Film gefreut, wenn es irgendein Kanibalenfilm (wie z.B. Das schweigen der Lämmer) gewesen wär. Ich schaue halt gerne Horrorfilme.
MercuryX
 

Re: Rohtenburg

Beitragvon Kaliostro » Fr 20.Nov.2009 11:06

Hat sich denn nun jemand den Film angeschaut? Ich war regelrecht angeekelt und enttäuscht von Kretschmann's schauspielerischer Leistung...
Kaliostro
 

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