Biometrisches Lichtbild

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Biometrisches Lichtbild

Beitragvon Walter_Brennan » So 29.Jun.2014 08:52

Nach fast vier Jahren Pause, habe ich mich jetzt wieder dazu entschlossen, aktiv Bowling zu spielen.
Natürlich geht das nicht ohne Spielerpass. Anscheinend ist das Passwesen im Verband in der Zwischenzeit umgestellt worden.
Jetzt brauche ich für den Spielerpass ein ~Biometrisches Lichtbild~ :!:
Das hält mich jetzt nicht von der Anmeldung ab, aber ich find's nicht nötig und ich war auch etwas sauer deswegen.

Jetzt meine Frage: Gibt es dafür irgendeine datenschutzrechtliche Grundlage, dass für einen popeligen Sportausweis ein biometrisches Bild vorgelegt werden muss. :?:
Vielleicht ist ja ein z.B. Jurastudent im Forum, der da eine Antwort darauf hat.

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Re: Biometrisches Lichtbild

Beitragvon blaine the ogo » So 29.Jun.2014 11:55

Ich verstehe die Frage nicht...
Wo ist das Problem? Das Bild an sich? Oder das es biometrisch sein muss?
Dass im aktiven Sport Vereinsausweise mit Bild die Voraussetzung zur Teilnahme auf Turnieren verlangt werden, ist doch ncihts neues, hatte meine Tochter in ihrer aktiver Taekwondo Zeit auch gehabt. Biometrisch bedeutet bei einem Foto ja nichts anderes, dass die Aufnahme bestimmte Kriterien erfüllen muss um machinenlesbar zu sein und kompatibel zu div. Datenbanken zu sein indem bestimmte Gesichtmerkmale erfasst werden. Das bedeutet: bestimmter Ausschnitt, Winkel, usw...
Warum soll da Datenschuts greifen?Nur weil das Foto anders als früher aussieht?

Da man bei biometrischen Ausweisen und Pässen (die auch andere biometrische Merkmale wie z.B. Fingerabdruck enthaltren können) diese Fotos benötigt, ist es zu einem Modewort geworden. Abgesehen davon geht dann jeder davon aus, dass Du (und viele anderen) eher Restbeständ von biometrischen Fotaos hast, wenn es aktuelle Aufnahmen sind :mrgreen:
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Re: Biometrisches Lichtbild

Beitragvon Walter_Brennan » So 29.Jun.2014 12:19

Das "Problem" ist für mich tatsächlich, dass es ein biometrisches Bild sein muss.
Dass ein Bild im Spielerpass sein muss, ist klar - war auch schon früher so. Aber wofür muss es maschinenlesbar sein?
Die Passkontrolle erfolgt lediglich durch einen Schiri "auf Sicht". Da wird nichts eingelesen oder so.
Und ich möchte eigentlich nicht, dass mein Bild oder Daten "in verschiedenen Datenbanken" auftauchen, wenn es sich vermeiden lässt. Man ist eh schon viel zu gläsern.
Selbst bei div. Krankenkassen ist es nicht zwingend erforderlich, für deren Ausweise ein so definiertes Bild vorzulegen.
Außerdem ist mein hübsches Lächeln jetzt durch den Walrossbart verdeckt. :P

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Re: Biometrisches Lichtbild

Beitragvon blaine the ogo » So 29.Jun.2014 12:52

Was meinst Du was passiert, wenn Du ein normales Bild einreichst.
Das merkt keine Sau :mrgreen: :nice:
Ich glaube nicht, dass die Sekretärin in der Bowlingsausweisausgabestelle Ahnung von hat...
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Re: Biometrisches Lichtbild

Beitragvon Walter_Brennan » So 29.Jun.2014 14:06

Von wegen...
...ich wollte ursprünglich, zusammen mit meinem Anmeldeformular, ein normales Bild einreichen.
Das Bild wurde nicht angenommen, obwohl es auch aktuell ist. :twisted:
Jetzt habe ich Wohl oder Übel neue Bilder machen müssen.
Das Ganze ist in meinen Augen "Mit Kanonen auf Spatzen schießen". :?

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Re: Biometrisches Lichtbild

Beitragvon Tiberius » So 29.Jun.2014 15:18

Meine zwei Cents zu dem Thema:

Ein biometrisches Bild heißt an und für sich noch nicht, dass dein Bowlingverein etwas macht, was nicht dem BDSG entspricht. Soweit ich das verstanden habe wollen die dein Bild nur auf den Ausweis packen und keine biometrischen Daten speichern. Was für einen Pass bekommst du da eigentlich? Ist das so wie bei kleinen Vereinen in Papierform und ein eingeklebtes Foto, oder wirklich so wie bei der Gesundheitskarte oder Personalausweis mit einscannen und in Plastik drucken?

Egal wie es läuft, wenn du dir unsicher bist, hast du als Inhaber der persönlichen Daten schon einige Rechte. Du kannst die Daten verarbeitende Stelle auffordern, dass sie dir die Daten zeigt, die sie von dir gespeichert hat. Außerdem würde ich bei Misstrauen anfangen, zu fragen, wie genau und warum die Daten verarbeitet werden und welchen Schutz diese Ausweisstelle und auch dein Verein hat um den Missbrauch der Daten (Diebstahl, unrechtmäßiges Löschen, unrechtmäßiges editieren) zu verhindern. Das Thema "Löschkonzept" ist herrlich, wenn du denen wirklich auf den Zeiger gehen willst. Viele Datenverarbeiter haben tolle Regeln und Prozesse um Daten zu verarbeiten, aber keine Idee was passiert, wenn sie Daten gar nicht mehr vorhalten dürfen. Bei dir wäre die Frage, wie lange das Bild gültig ist, weil du dich ja auch veränderst, und was dann mit dem eingescannten Bild passiert, oder ob die es überhaupt gespeichert lassen nachdem sie dir deinen Ausweis erstellt haben.

Ganz generell gilt der Grundsatz im deutschen Datenschutz, dass du nur die Daten nutzen darfst, die absolut notwendig sind, um die Prozesse durchzuführen. Und zusätzlich musst du immer beweisen können, dass der Nutzen höher bewertet ist, wie das Risiko des Missbrauchs. Soll bedeuten: Es ist legitim für Arbeitgeber zu speichern, welcher Mitarbeiter behindert ist - es gibt spezielle Regeln zur Urlaubnahme und auch zur Abrechnung - aber der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten so gut wie unsichtbar sind (auch der eigenen Personalverwaltung gegenüber).

Zurück zu deinem biometrischen Bild: Wenn der Verein oder der Verband keine Extra-Daten speichert sehe ich da nicht wirklich ein Problem. Das einzige, was mir Bauchschmerzen geben würde ist die Frage, was mit deinem abgegebenen Bild passiert, nachdem die es eingescannt haben. Wird das vernichtet, bekommst du das wieder, oder liegt es in einer Papierakte mit deinen persönlichen Daten wie Geburtstag oder Adresse zusammen?

An sich bin ich mit dir einer Meinung. Warum biometrische Bilder nehmen für einen Bowlingausweis. Warum überhaupt ein Bild für einen Spielerausweis nehmen. Dein Personalausweis als Bilddokument zusammen mit deinem Spielerausweis sollten eigentlich ausreichen. Das gleiche bei der dämlichen Gesundheitskarte. Aber ich schweife ab, tut mir leid. Die einzige Begründung, die ich verstehen könnte wäre die, dass man so sehr einfach verhindern kann, dass Leute mit Basecap auf dem Kopf sich ablichten lassen oder ein Urlaubsbild vergrößern und ausschneiden, bei dem der Kopf zur Hälfte verschattet ist. Aber das Gute ist auch, heutzutage gehen sogar Bilder als Passbilder durch, bei denen du nicht wie ein Schwerverbrecher aussiehst. Ich durfte bei meinen Letzten sogar ein wenig lächeln :mrgreen:
Tiberius
 

Re: Biometrisches Lichtbild

Beitragvon Walter_Brennan » So 29.Jun.2014 17:16

Danke Tiberius für deine ausführliche Einschätzung.
Das Procedere läuft folgendermaßen, dass ein Vereinsfunktionär Formular & Bild als Scan an die Passstelle weiterleitet. Das Bild bekomme ich zurück.
Der Pass wird als Plastikkarte ausgestellt.
Die Begründung, dass mit den biometrischen Bildern, die Nutzung von "Urlaubsbildern" ausgeschlossen werden soll, ist mir auch schon gekommen.
In den zuständigen Ordnungen/Satzungen habe ich keine plausible Begründung gefunden.
Habe auch nicht vor, jemanden auf den Zeiger zu gehen. Das habe ich vielleicht früher gemacht ... :evil:
Im Alter wird man klüger und ruhiger - Nach dem Motto: "Der tut nichts, der will nur spielen." - freue ich mich nur wieder auf's Bowling :nice:

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