Das deutsche Rechtssystem

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Das deutsche Rechtssystem

Beitragvon das Teufelchen » Mi 08.Okt.2003 14:11

Was würdet ihr anders machen im deutschen Rechtssystem? Weniger Strafzettel? Höhere Geldbußen? Was tun mit Wiederholungstätern?
das Teufelchen
 

Beitragvon Holger » Mi 08.Okt.2003 14:18

Bin immer noch für eine wesentlich härtere Bestrafung von Sexualverbrechern und Kinderschändern.
Die schwarze Rose ist verblüht!
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Beitragvon Gio » Mi 08.Okt.2003 14:22

Klar, härtere Bestrafung, Schutz der Opfer. Und angemessene Relationen, es darf niemand wegen Diebstal härter bestraft werden als wegen Kindesmissbrauch.
Gio
 

Beitragvon White Claudia » Mi 08.Okt.2003 15:38

Hm, rein gefühlsmäßig würde ich natürlich auch immer sofort für wesentlich härtere Strafen für Kinderschänder und ähnlichen Abschaum plädieren.
Auf der anderen Seite bezweifele ich allerdings, dass mit drakonischen Strafen wirklich eine wirksamere Abschreckung erfolgen würde. In den USA sieht sich jeder Mörder auch von der Todesstrafe bedroht, und trotzdem sprechen wir hier mit Schaudern von "amerikanischen Verhältnissen", wenn irgendjemand Metalldetektoren an Schuleingängen fordert.

Ich glaube einfach, dass es Verbrechen, auch in seiner widerwärtigsten Form, immer gab und auch immer geben wird, da helfen auch die härtesten Strafen nichts. Im Gegenteil, vielleicht würden diese sogar noch mehr Öl ins Feuer bedeuten und regelrechte "Ich gegen den Rest der Welt"-Trotzreaktionen hervorrufen.
Ist ein schwieriges Feld.
White Claudia
 

Beitragvon tiff´any » Mi 08.Okt.2003 15:54

:shock: erschreckend was ihr von dem system haltet, das ich studiere :D
der name des threads bezieht sich auf das gesamte rechtssystem nicht auf ländersachen (strafzettel, etc)
die bestrafung der kinderschänder hängt von den zuständigen richtern ab und nicht vom rechtssystem. unser strafrechtssystem ist meiner meinung nach das überschaubarste und anwendbarste. man darf aber nicht vergessen, dass kinderschänder immer noch den zusatz der besonderen schwere der schuld erhalten können und so wesentlich höhere strafen verbüßen müssen. doch was für den aussenstehenden dritten ohne zweifel schuldig ist, ist für den verteidiger eine ungekochte suppe!!!man kann daran noch viel machen und die ausflüchte des in dubio pro reo grundatzes nutzen!! aber man bemüht sich natürlich immer eine gerechte strafe zu finden.

aber im BGB sind trótz der tollen( :erm: ) reformen der frau däubler-gmelin und dauner-lieb noch mehr hürden eingebaut worden!! zum kotzen. wenn ein vertrag wegen leistungsstörungen nicht zustande gekommen ist muss man das - statt wie vor der reform über einen einzigen paragrafen- nun seit 2001 über 3 verschiedene paragrafen lösen, wobei man dort immer noch verweise zu wiederum neuen paragrafen findet. eine sch... ist das :schuettel: das nimmt dem bearbeiter die genauigkeit und man fudelt da mal so eben drüber (das machen viele anwälte so!!!aber pssst!!!)
und im kaufvertrag§§433 ff BGB sind enorm viele "gesetzeslücken" die man noch schliessen müsste (das sagt zumindest mein dozent :roll: )

so, aber was ich wirklich doof finde, ist die tatsache, dass die paragrafen des BGB total menschenfremd sind und dem normalen bürger gar nicht verständlich sind....das sollte man mal ändern...vielleicht werde ich darüber mal promovieren *angeb* :biggrin:
tiff´any
 

Beitragvon Friend567 » Mi 08.Okt.2003 16:26

Tiff, ich bin echt schwer beeindruckt von dir, weil das der einzigste Beitrag im Forum ist von dem ich jetzt nicht wirklich viel verstanden hab und der kommt ausgerechnet von dir :wink: Was jetzt nicht böse gemeint ist...
Topic: Ich finde, man muss viele Dinge ändern, wie bereits oft erwähnt müssen die Härtegrade der Strafen ein bisschen anbewandelt werden, es kann nicht sein das Dieb und Kinderschänder sich im Gefängnis gute Nacht sagen, will ausdrücken: Lebenslänglich als mehr oder minder höchste Strafe ist unzureichend, irgendwie..aber das Thema ist ein wenig zu kompliziert für mich..
Friend567
 

Beitragvon tiff´any » Mi 08.Okt.2003 16:34

:evil: naja, man sollte einen eben nie unterschätzen mein lieber friend. das ist mein fachgebiet und da kenn ich mich aus(naja, noch nicht ganz :roll: ), da wird nicht rumgeblödelt, das mach ich nur bei anderen sachen --> siehe meine sonstigen beiträge :P :lach
aber das beweist meine feststellung, dass das BGB-sowie weitere gesetze- nicht sehr zugänglich ist!!!! :twisted: :twisted: :bounce: :bounce:
Zuletzt geändert von tiff´any am Mi 08.Okt.2003 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
tiff´any
 

Beitragvon White Claudia » Mi 08.Okt.2003 16:35

Und was würdest du als härteste Strafe vorschlagen? Den Tod?
White Claudia
 

Beitragvon Gio » Mi 08.Okt.2003 17:03

Gio
 

Beitragvon White Claudia » Mi 08.Okt.2003 17:15

White Claudia
 

Beitragvon Gio » Mi 08.Okt.2003 19:51

ganz abgesehen davon fände ich es unfair dem Menschen gegenüber. Denn, ganz egal was er gemacht hat, trotz allem denke ich, dass der Mensch, der fünfzig Jahre später noch im Gefängnis sitzt, NICHT mehr der Mensch ist, der die Tat begangen hat. Ganz unabhängig von Besserung oder Einsicht! Vielleicht ist er immer noch gefährlich, mag sein, ich denke nicht, dass jeder, der im Gefänfnis war, sich unbedingt bessert. Aber ein Mensch entwickelt sich nunmal in Leben, und keiner ist mit vierzig wie mit zwanzig, der alte Charakter, der für diese eine Tat zu bestrafen gehört, ist einfach nicht mehr in der Form vorhanden. Somit sollten also statt Lebenslänglich zumindest die Personen spätestens entlassen werden, wenn sie zu alt sind, um Schaden anzurichten.
Gio
 

Beitragvon White Claudia » Mi 08.Okt.2003 20:03

White Claudia
 

Beitragvon tiff´any » Mi 08.Okt.2003 20:11

tiff´any
 

Beitragvon White Claudia » Mi 08.Okt.2003 20:24

White Claudia
 

Beitragvon Gio » Mi 08.Okt.2003 20:27

Gio
 

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