von das Teufelchen » Mi 07.Nov.2007 15:05
Da werden mit Sicherheit Gebühren fällig werden. Schließlich kostet ne normale Eheschließung ja auch was. Die Erfinderin des Gedanken will ja auch was dran verdienen.
Und wenn du nach sieben Jahren wieder aufs Amt gehst und sagst dass du wieder heiraten willst musst du halt auch wieder bezahlen. Leider hab ich nur diese Schlagdiskussion mitbekommen, und nicht das Konzept, dass es vielleicht dazu geben soll. Weil, wie ist das dann mit dem "Mädchennamen"? Bekommt man den zurück, und muss man den wie jede andere Namensänderung auch bezahlen? Oder wenn aus der Ehe Kinder entstanden sind, welchen Namen bekommen die das (incl. Kosten). Und selbstverständlich benötige ich dann ja auch einen Anwalt, weil der muss ja dann erst mal die Besitzverhältnisse klären (kostet noch mal was).
Die Verwandtschaft wird’s allerdings freuen: Alle sieben Jahre ein neues großes Fest.
Und wie verhält sich das dann zur kirchlichen Ehe? Soweit ich weiß, muss man ja zu Erst standesamtlich getraut sein, bevor man's in der Kirche tun kann. Und da heißt es ja: Bis dass der Tot euch scheidet - und nicht bis das Gesetz euch scheidet. Aber wenn das Gesetz mich automatisch nach sieben Jahren wieder "ohne" macht, ist dann die kirchliche Ehe überhaupt noch gültig?