kennt ihr "Die Nacht der lebenden Toten"?
Der ist von 1969 und nur schlecht *ggg*
Innereien und Blut als Glibber in schwarz-weiß.*lol*
Ist das der Film, wo einer mit ner Angel Leute jagd??? wenn ja, hab ich mich totgelacht...
Nee,da sitzen n paar Leute in einem Haus fest und draußen rennen Zombies rum.Null Handlung aber spitzen Splttereffekte *gg*
Cool, sollte ich den sehen? Ich meine, ist der Sehenswert??
Hahahahaha!!!
Na,wenn du lachen willst,dann ja.*gg*
Der kam mal auf Kabel 1 und is richtig schlecht.*g*
Aber wie gesagt,guck ihn dir an.Du wirst abfeiern
Ich fand ihn eigentlich auch recht cool.
Aber von den nicht vorhandenen Special Effects mal abgesehen...*g*
Das Glibber war lustig.
Ja,sozialkritische Aspekte sind mir auch aufgefallen.
Die sind doch da in dem Haus und der eine will seine Familie im Keller lassen,oder nicht,keine Ahnung.Jedenfalls haben die sich doch das Fetzen bekommen,als die in dem Haus waren,oder?
Oh, Baby. Einer der besten Horrorflicks ever. Atmosphäre, Mann. Atmosphäre.
Es gibt eine lange und eine kurze Fassung. Ds die im Fernsehen nicht die lange Zeigen war mir klar :roll:
theMoellermann
Unregistered
Ist die lange nicht auch indiziert? Die dürfen die dann doch gar nicht senden.
Der Film "Night of the Living Dead" von 1968 ist bereits vor einem oder zwei Jahren ungeschnitten von der FSK auf eine FSK 16 Freigabe runtergestuft worden.
Die längste Fassung des Films geht ca. 96 Minuten, und es gibt keine Längere.
Bei "Dawn of the Dead", gibt es etliche Versionen, so etwa den Argento Cut, auch als Euro Cut bezeichnet, den Romero Cut und einen von der deutschen Verleihfirma Astro selbstgefertigten Ultimate Uncut irgendwas cut, der einfach alle Szenen die es gibt aneinander hängt, was aber zum einen ungemein langweilig ist und zum anderen niemals im Sinne von Regisseur Georg A. Romero lag.
Die lange Version von diesem Film ist indiziert??
Dann düften sie die doch auch gar net in den Videotheken zum Verleih anbieten,oder?
theMoellermann
Unregistered
Wieso nicht? Indiziert heißt nur, dass er nur in Räumen angeboten werden darf, zu denen Unter-18-Jährige keinen zutritt haben, und es darf keine Werbung dafür gemacht werden.
Mölle