30.12.2005, 12:12
Fruchtsaft muß immer zu 100% aus Saft bestehen, in Nektar ist Fruchtsaft in veränderlichen Anteilen enthalten.
Dafür gibt es die Fruchtsaft-Verordnung und Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup (Auszug)
Zitat:Fruchtsaft wird auch als "flüssiges Obst" bezeichnet und ist das natürlichste Produkt in der Familie der Fruchtgetränke.
Er ist stets unverdünnt (100% Fruchtgehalt) und weist in der Regel keine weiteren Zutaten auf.
Fruchtsaft liegt als Direktsaft vor oder wird aus Fruchtsaftkonzentrat hergestellt, um unabhängig von der Erntezeit und der Entfernung zu den z.T. überseeischen Anbauregionen eine gleichbleibend hohe Qualität anbieten zu können.
Zur Herstellung von Nektaren werden Fruchtsäfte und/oder Fruchtmark mit Wasser und Zucker (gegebenenfalls Süßstoffen) gemischt.
Manche Fruchtsorten, wie etwa Steinobst oder Beerenfrüchte, wären als Saft (also unvermischt) nicht optimal genießbar, da sie von Natur aus zu viel Fruchtsäure enthalten oder mit ihrem hohen Fruchtmarkanteil (wie etwa Bananen) als 100%iger Saft zu dickflüssig wären.
Genußvolle Fruchtnektare lassen sich praktisch aus allen Früchten herstellen. Der vorgeschriebene Mindestfruchtgehalt liegt je nach Fruchtart zwischen 25% und 50%; der tatsächliche Fruchtgehalt wird auf den Etiketten als Mindestwert angegeben.
Dafür gibt es die Fruchtsaft-Verordnung und Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup (Auszug)