04.08.2005, 10:35
Ralle1973 schrieb:Der Anbieter hat die Auktionen gelöscht.
Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat mit einem Urteil (8 U 93/05) entschieden, dass das Einstellen einer Auktion auf eBay schon ein verbindliches Angebot ist und nicht einfach zurückgezogen werden kann, indem die Auktion vorzeitig beendet wird.
Quelle:
http://www.chip.de/news/c1_news_1631909 ... 226&tid2=0
Heute schon in die King-News geschaut?