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Alkohol
#13
Der Erwachsene ist in so nem Fall ja die Aufsichtsperson für die Mindejährigen , und darf solange er unmittelbar dabei ist , auch den Kindern bzw Jugendlichen den Alkohol geben.

Jedoch muss man dabei beachten , dass das nicht öffentlich gilt.
D.h. auf der Straße oder in Kneipen oder Ähnliches dürfte er sowas nicht.
Wenn er das privat macht , bei sich zu Hause o.Ä. , ist es gesetzlich keine Straftat. Auf öffentlicher Straße , kann er aber bestraft werden , da er eben als Aufsichtsperson in dem Falle gilt. Auch wenn er 18 und 1 Tag alt ist , und der andere in zwei Tagen 18 wird.
Weiß ich daher , da ich mal so einen Zwischenfall hatte.

Ist ja das selbe mit dem Rauchen. Auf öffentlicher Straße darf man erst ab 16 , wenn jedoch die Erziehungsberechtigten o.Ä. zu Hause einem 14-jährigen das Rauchen erlauben , ist da nix verboten dran.
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