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Alkohol
#12
Martin65 schrieb:Normalerweise müßte der gesamte Alkohol unter Verschluß stehen, aber wie oben gesagt, wenn ein über 18jähriger das Zeug für Minderjährige kauft, kann man nichts machen

wie is denn da die Gesetzeslage?

wenn ich als Verkäufer Alkohol an Kinder verkaufe, kann und werde ich verknackt. Geht der Erwachsene, der das Zeug kauft und an Kinder weitergibt, straffrei aus?

Das ist eine gute Frage. Ich nehme an, dass die auch verknackt werden müßten, aber wie war der tolle Spruch noch: Wo kein Kläger, da kein Richter! Hat denn schon mal irgendjemand einen Erwachsenen der Alkohol für Jugendliche kauft an die Polizei verpfiffen?? Ich habs noch nie gesehen.
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