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LoGD
Wenn der Schlüssel in den Brunnen fällt, dann ist der ehemalige Besitzer ja noch da und man kann ihn zur Rechenschaft ziehen.

Wenn einer "den großen Abgang" macht, aber nicht.

Da in diesem Fall alle Statements gelöscht werden, gehe ich davon aus, dass die in der Schatzkammer hinterlassenen Wertsachen auch gelöscht werden. Wenn dem so ist, bleibt die Erneuerung des Schlüssels am Hausbesitzer hängen.


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