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Song-Tauschbörsen
#30
zur rechtlichen situation:

das herunterladen von urheberrechtlich geschützter musik aus dem internet ist NICHT verboten; verboten ist das ANBIETEN von urheberrechtlich geschützter musik.

da sich das ganze p2p natürlich aufört, wenn niemand mehr was anbietet ist klar - jedoch es p2p wohl noch länger geben...

-skasperl


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