19.04.2004, 02:53


Nein, Spaß bei Seite, selbst damals gab es nur eine Freigabe ab 18 und nicht höher. Die strengen Altersfreigaben und Indizierungen kamen ohnehin erst mit dem Beginn des Videozeitalters Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts auf. Zuvor gab es zwar schon einige Beschlagnamungen diverser Kinofilme durch die "Bundesprüfstelle für jugendgefärdende Schriften" (bzw. "Medien" - heute !) Beispiele hierfür sind "The Texas Chainsaw Massacre" und "Im Reich der Sinne", die aus heutiger Sicht geradezu lächerlich erscheinen mögen.
Die "Bundesprüfstelle" tat gut daran, diese Kategorisierung Anfang dieses Jahres neu zu überdenken und die "ab 18" Kategorie in "keine Jugendfreigabe" umzuwandeln. (Diese einmal mit solch einer Kategorie versehenen Filme können dann auch nicht mehr indiziert und dürfen somit frei beworben werden !)
Zuck.

...'Liebst du' ? - 'Ja', antworte ich. 'Und wahre Liebe wird niemals enden'...