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Organspende
#36
Soweit ich weiß kann man die patientenverfügung nur machen, wenn man bei geistiger verfassung ist. das muss glaub ich sogar bestätigt werden.

Aber deswegen kann man die geräte nicht ausschalten, das fällt ja dann unter sterbehilfe, und die ist hier verboten. aber man kann gegen einen anschluss an geräte sein, also falls es dann soweit ist, können die ärzte nichts dagegen unternehmen. nur noch medikamente... aber ich bin keine ärztin, deswegen weiß ich nicht, ob das stimmt, was ich hier verzapf
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