16.12.2003, 21:30
Fänger schrieb:Was besagt denn §13?
Freiwillig Versicherte (Einkomkmen über ca 3450,-€) können auch die Kostenerstattung nach § 13 SGB V wählen. Das heißt: Sie zahlen zunächst alle Rechnungen selbst, die Krankenkasse erstattet ihnen den Betrag, den sie für die Behandlung auf Versichertenkarte gezahlt hätte. Voraussetzung ist jedoch, daß Sie an Ihrer Wahl ein Kalendervierteljahr (Quartal) lang gebunden sind. Durch die Kostenerstattung können erhebliche Eigenanteile entstehen.
Ich hoffe die Info reicht erst mal.
Bis dahin dann
Hippie

Lache wenn es zum weinen nicht reicht
Ich denke viel an die Zukunft, weil das der Ort ist, wo ich den Rest meines Lebens zubringen werde. (Woody Allen)
Ich weiss nicht was es ist, aber ich spüre es ganz deutlich. (Francis Ford Coppola)
Ich denke viel an die Zukunft, weil das der Ort ist, wo ich den Rest meines Lebens zubringen werde. (Woody Allen)
Ich weiss nicht was es ist, aber ich spüre es ganz deutlich. (Francis Ford Coppola)