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Das deutsche Rechtssystem
#63
Hm, also meinem rein subjektiven Empfinden nach kommen die wenigsten Kinderschänder tatsächlich in eine Anstalt denn in ein Gefängis -es sei denn, es kann ihnen wirklich eine schwerwiegende Störung nachgewisen werden. Mir kommt es aber so vor, als kämen die meisten Kinderschänder direkt ins Kittchen, weil sie ja nicht gestört sind, sondern sich nur an einem Kind vergriffen haben (und ja, ich weiss, dass eine solche Unterscheidung und ihre Formulierung der blanke Hohn sind - ich denke, es sollte klar sein, wie das gemeint ist).

Aber vielleicht täusche ich mich da; wenn ja, dann bitte ich um Berichtigung!
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