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Das deutsche Rechtssystem
#59
Ginny-Rose_Carter schrieb:Und selbst wenn es so ein Mördergen gäbe - so blöd das für die Betroffenen auch wäre, im Endeffekt liefe es doch trotzdem darauf hinaus dass der Täter (lebenslang) eingesperrt werden muss, denn zum Schutz der Gesellschaft muss das geschehen, unabhänggig davon ob er etwas dafür kann, oder nicht. Er würde nicht zur Strafe weggesperrt werden, sondern aus Sicheheitsgründen, aber es müsste passieren.

Da sind wir uns wohl alle einig. Die Frage, die diese Annahme aber nach sich zieht ist, ob es moralisch und ethisch noch vertretbar ist, den Verbrecher wegen seines Verbrechens zu bestrafen. Dürfen wir einen Kinderschänder noch hassen, wenn es erwiesen ist (rein utopisch, versteht sich), dass dieser niemals eine wirklich Willensfreiheit gehabt und sich somit niemals bewusst für oder gegen seine Tat entschieden hat? Wie gerecht wäre dann noch unsere Rechtsprechung?
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