09.10.2003, 16:29
moment, ich schau das jetzt mal im GG nach.....
in art. 2 II GG steht: jeder hat das recht auf leben und körperliche unversehrtheit.die freiheit der person ist unverletzlich. in diese rechte darf nur auf grund eines gesetzes eingegriffen werden.
ähm, entschuldigung ihr habt recht...hier liegt eine schrankentrias vor, das hatte ich vergessen
:oops: sorry ginny
ein blümchen für dich
in art. 2 II GG steht: jeder hat das recht auf leben und körperliche unversehrtheit.die freiheit der person ist unverletzlich. in diese rechte darf nur auf grund eines gesetzes eingegriffen werden.
ähm, entschuldigung ihr habt recht...hier liegt eine schrankentrias vor, das hatte ich vergessen
:oops: sorry ginny
