09.10.2003, 16:16
ich will ja nichts sagen, ginny, aber der staat missachtet bereits menschenrechte, wenn er jemanden zu freiheitsentzug verurteilt! aber da macht man gesetzlich gesehen eine ausnahme und wertet es als zulässig und begründet. meiner meinung nach mal wieder ein völliger gegensatz zu dem was das GG vorschreibt, aber so ists halt :roll: