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Das deutsche Rechtssystem
#17
Ich finde, dass lebenslänglich als Höchststrafe zu kurz ist und dass in manchen Fällen zu leichtfertig mit vorzeitiger Entlassung und Freigang umgegangen wird (wofür es mehr als genug Beispiele gibt). Das gleiche gilt für Personen, die in psychiatrische Kliniken gesperrt werden und teilweise durch unqualifizierte Gutachten als für die Allgemeinheit als ungefährlich entlassen werden.
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