08.10.2003, 15:54


der name des threads bezieht sich auf das gesamte rechtssystem nicht auf ländersachen (strafzettel, etc)
die bestrafung der kinderschänder hängt von den zuständigen richtern ab und nicht vom rechtssystem. unser strafrechtssystem ist meiner meinung nach das überschaubarste und anwendbarste. man darf aber nicht vergessen, dass kinderschänder immer noch den zusatz der besonderen schwere der schuld erhalten können und so wesentlich höhere strafen verbüßen müssen. doch was für den aussenstehenden dritten ohne zweifel schuldig ist, ist für den verteidiger eine ungekochte suppe!!!man kann daran noch viel machen und die ausflüchte des in dubio pro reo grundatzes nutzen!! aber man bemüht sich natürlich immer eine gerechte strafe zu finden.
aber im BGB sind trótz der tollen(


und im kaufvertrag§§433 ff BGB sind enorm viele "gesetzeslücken" die man noch schliessen müsste (das sagt zumindest mein dozent :roll: )
so, aber was ich wirklich doof finde, ist die tatsache, dass die paragrafen des BGB total menschenfremd sind und dem normalen bürger gar nicht verständlich sind....das sollte man mal ändern...vielleicht werde ich darüber mal promovieren *angeb*
