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Serienmörder, Kannibalen etc.
#54
Hmm ... das ist wahrlich ne Interessante Frage!
Ich wette, die lässt mir jetzt Tagelang keine ruhe!!
Ich glaube, der Punkt daran ist auch, dass das Tier nicht einwilligen oder ablehnen kann - also völlig in der Gewalt des Menschen ist! Wenn der eine Mensch nicht frei entscheiden kann, ob er sexuellen Kontakt zum andern will, darf auch kein Geschlechtsverkehtrvollzogen werden!
Das ist das, was mir spontan einfällt ... aber wie gesagt - jetzt hast du mich zum grübeln gebracht, Ginnylein!Tongue

Okay - da muss ich dir Recht geben - wenn ich wüsste, wer genau meinen Verwandten verspeit hätte, wäre mjir wohl schon mulmig (und du hast recht - es klang extrem lustig!:mrgreenSmile Es müsste eben gewährleistet werden, dass neben der abklärung, das der Wunsch aus freiem Willen entspringt und der Antragsteller in keinster Weise psychisch krank ist, der Tote dessen Fleisch verspeist wird absolut annonym bleibt! So wie bei Tieren eben auch - man geht zum Metzger und kauf ein Stück Fleisch, was genauso aussieht, wie die anderen. Ob das Schweinchen Schlau, Piggi oder wer auch immer war, weiß man nicht mehr! So sollte es beim Menschenfleisch dann auch aussehen!

Und bei lebendigem Leibe dürfte natürlich niemand verspeist werden - so sehr er es auch wollen würde!
Ich gebe zu, dass ich auch den Gedanken anfangs nicht allztu schlimm fand - schließlich ist es eine eigene Entscheidung ... aber nach reiflicher Überlegung, glaube auch ich, dass niemand, der lebendig gegessen werden will geistig gesund sein kann!Darum dürfte das eben nicht gestattet werden!
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