28.04.2001, 00:28
Das mit dem angekündigten FAQ muss ich leider verschieben, da ich im Moment mit anderen Dingen zu viel um die Ohren habe. Aber ich will wenigstens schnell die Fragen nach dem Titel und meinem Urteil beantworten.
1. Der Titel Traumfänger war bereits vergeben. Und bei der Wahl des Titels hat der Übersetzer ohnehin allenfalls ein Mitspracherecht; das betrachten die Verlage als ihre Domäne.
Und 2.: Man kann eine Leihmutti natürlich fragen, wie sie ihr Kind findet, aber was wird sie schon antworten?
"Ich liebe es." Eben.
Schöne Grüße:
Jochen Schwarzer
1. Der Titel Traumfänger war bereits vergeben. Und bei der Wahl des Titels hat der Übersetzer ohnehin allenfalls ein Mitspracherecht; das betrachten die Verlage als ihre Domäne.
Und 2.: Man kann eine Leihmutti natürlich fragen, wie sie ihr Kind findet, aber was wird sie schon antworten?
"Ich liebe es." Eben.
Schöne Grüße:
Jochen Schwarzer