Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Amok
#76
Bin eben mit Bachmann's/King's erstem Roman fertig geworden.
Ich finde ihn eher mittelmäßig, vorallem weil ich das Verhalten von Charlies Mitschülern nicht verstehen kann und für es für absolut realitätsfremd halte. Den Anfang der Geschichte fand ich noch ganz gut (Highlight für mich die Wortgefechte über die Sprechanlage! ) aber gegen ende wurde mir die Story zu "seltsam" (ich weiss nicht recht, wie ich es anders beschreiben soll. ...)
MercuryX schrieb:Aber "auf dem Index" heißt ja, dass etwas von einer offiziellen staatlichen Stelle indiziert wird... war das wirklich der Fall?
Die Geschichte steht übrigens nicht auf dem Index. (Hab da bei einem Freund beim Jugendamt nachgefragt, der den einsehen kann. Wäre AMOK indiziert, würde das bedeuten, dass der Besitz sowie das weiterverkaufen strafbar wäre. ) Es ist einfach so, dass der Roman auf Kings Anordnung (nachvollziehbar) nicht mehr nachgedruckt und vertrieben wird.
NEVER GOING TO MAINE. TO MUCH WEIRD ASS SHIT GOING ON...

Aktuell lese ich: DAS INSTITUT
Noch ungelesen : SLEEPING BEAUTIES
9 Gänse Smile
Zitieren
#77
bigben schrieb:(Hab da bei einem Freund beim Jugendamt nachgefragt, der den einsehen kann. Wäre AMOK indiziert, würde das bedeuten, dass der Besitz sowie das weiterverkaufen strafbar wäre. )

Seit wann wäre der Besitz strafbar??? Das halte ich so für nicht richtig. Dann müsste man sich ja Sorgen machen, wenn man etwas Besitz ( Seien es Bücher, Tonträger oder Film ) und die indiziert werden, hat diese aber vor der Indizierung legal erworben. Muss ich das Buch dann verbrennen oder bei der Polizei abgeben? So viel ich weiß gilt das nur für die Schweiz das Produkte die auf dem Index sind und diese besitzt strafbar sind. Möchte mich hierbei aber nicht zu weit aus dem Fenster beugen. ;-)
Wir werden dich immer in unserem Herzen tragen.
Nicole 21.7.1993 - 8.5.2006
-------------------------------------------------------
<!-- m --><a class="postlink" href="http://nicole2006.repage.de">http://nicole2006.repage.de</a><!-- m -->
-------------------------------------------------------
Zitieren
#78
Keine Ahnung Lol so wurde mir es halt gesagt. Wichtig war mir nur, das AMOK nicht indiziert ist.
NEVER GOING TO MAINE. TO MUCH WEIRD ASS SHIT GOING ON...

Aktuell lese ich: DAS INSTITUT
Noch ungelesen : SLEEPING BEAUTIES
9 Gänse Smile
Zitieren
#79
Bin hier nur gerade zufällig drüber gestolpert, da ich mir das Buch gestern gekauft habe und neugierig auf den Thread war. Hat jetzt zwar nichts mit dem Buch zu tun, aber nur um das klar zu stellen:
Der Besitz eines indizierten Mediums egal ob Film, Buch oder CD, ist in keinster Weise strafbar! Indizierte Sachen können auch weiterhin ganz legal verkauft und erworben werden. Sie dürfen lediglich nicht beworben oder öffentlich ausgelegt werden, das ist alles.

Selbst der Besitz eines beschlagnahmten Mediums ist nicht strafbar. Beschlagnahmt darf es allerdings wirklich nicht weiterverkauft werden.

Zusammengefasst ist man also als Besitzer in beiden Fällen aus der Sache raus und hat nichts zu befürchten. Der Jugendamt Freund hat hier also definitiv absoluten Blödsinn erzählt.
Reading: Stephen King "Thinner"
Hearing: Stephen King "Friedhof der Kuscheltiere" (David Nathan)
Zitieren
#80
Billy1982 schrieb:Bin hier nur gerade zufällig drüber gestolpert, da ich mir das Buch gestern gekauft habe und neugierig auf den Thread war. Hat jetzt zwar nichts mit dem Buch zu tun, aber nur um das klar zu stellen:
Der Besitz eines indizierten Mediums egal ob Film, Buch oder CD, ist in keinster Weise strafbar! Indizierte Sachen können auch weiterhin ganz legal verkauft und erworben werden. Sie dürfen lediglich nicht beworben oder öffentlich ausgelegt werden, das ist alles.

Selbst der Besitz eines beschlagnahmten Mediums ist nicht strafbar. Beschlagnahmt darf es allerdings wirklich nicht weiterverkauft werden.

Zusammengefasst ist man also als Besitzer in beiden Fällen aus der Sache raus und hat nichts zu befürchten. Der Jugendamt Freund hat hier also definitiv absoluten Blödsinn erzählt.

Ich verstehe auch nicht weshalb soviel Unkenntnis und vor allem Fehlinformationen gerade im Netz herumgeistern. Man kann die entsprechenden Paragraphen doch in wenigen Augenblicken nachschlagen:

Die wichtigsten Paragraphen was Videospiele, Filme und Bücher betrifft sind:

Gewaltverherrlichung
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html

Das was du, Billy1982, schreibst ist im großen und ganzen richtig. Ein, zwei Dinge muss ich aber richtig stellen bzw. ergänzen Wink

Zumindest beschlagnahmte Medien die aufgrund von verfassungsfeindlicher Symbole oder Gewaltverherrlichung unter Beschlagnahme stehen dürfen für den Eigengebrauch bezogen und besessen werden, das gilt aber nicht für beschlagnahmte Medien generell. Auch wenn du mehre Exemplare eines wegen gewaltverherrlichung oder verfassungsfeindlicher Symbole beschlagnahmten Films aus dem Ausland bestellst und den Verdacht der Weitergabe erweckst, kannst du durchaus Probleme bekommen - was für Sammler die neben dem Steelbook eines Films auch unbedingt das Mediabook mitbestellen wollen ärgerlich ist.

Beschlagnahmte Medien die aber aufgrund des § 184b StGB (Kinderpornografie) beschlagnahmt sind, und da zählen unter Umständen auch japanische Lolicon-Mangas, FKK-Magazine, Kunstbände, alte Aufklärungsbücher und zumindest in Deutschland seit kürzerem sogar Spielfilme wie dieses deutsch-italienische adoleszenz-coming-of-age Drama "Spielen wir Liebe" zu (und der lief sogar mal in deutschen Kinos!) darfst du heute - je nach Gericht! - weder einführen, besitzen, noch versuchen dir Zugang dazu zu verschaffen.
Da "Spielen wir Liebe" ein Kuriosum in dem Bereich darstellt, gab es ein gewisses Presseecho als der Film beschlagnahmt wurde, weil die Rechtslage uneindeutig ist und verschiedene Gerichte den Sachverhalt unterschiedlich bewerten - ich mein, den Film kannst du in der Schweiz bei Saturn kaufen. Letztens erst wurde eine Anklage wegen Besitzes fallen gelassen, weil das zuständige Gericht eine andere Aufassung bezüglich des Films vertritt, als das Amtsgericht in Karlsruhe, welches um 2008 rum den Film beschlagnahmen lies.

Vor kurzem erst ist die "recht populäre", berüchtigte Skandalnudel des Bewegtbildes "A Serbian Film" wegen vermeintlich kinderpornografischer Inhalte von einem Gericht geprüft worden. Das Gericht teilte nicht die Ansicht der Bpjm und der Film wurde von Listenteil B wieder auf Listenteil A gesetzt und ist nun schlicht indiziert und damit unter der Ladentheke zu bekommen. Wäre ein anderer Richter der Einschätzung der Bpjm gefolgt, dürftest du den Film heute weder besitzen noch einführen.

Man kann aber unterm Strich sagen: Handelsübliche triviale Unterhaltung aus den Bereichen Action, Horror, Thriller, Komödie etc. für die ein Beschlagnahmebeschluss besteht, darf man bedenkenlos importieren und sich ins Regal stellen. Bei "Kunstfilmen", Kunst- und Aufklärungsbüchern (die heute so vielleicht eher nicht mehr in den Handel kommen würden *zwinker*) sollte man sich nach dem aktuellen, oft uneindeutigen Stand der Rechtsprechung für das entsprechende Medium erkundigen.

Kurz noch was zu einem Thema das gerade bei Büchern öfters eine Rolle spielt: Volksverhetzung. Medien mit volksverhetzendem Inhalt sind erst ab 18 freigegeben. Wink

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Alle Infos und Quellen zum Thema Indizierung und Beschlagnahme findet ihr hier:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 131 Gewaltdarstellung

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html

§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html

§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

http://www.medienzensur.de/Beschlagnahm ... StGB.html#
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
http://dejure.org/
http://www.schnittberichte.com/

Auch interessant ist das Interview mit der Vorsitzenden der BPjM Elke Monssen-Enberding und ihrer Kollegin Petra Meier zum Thema Indizierung, Beschlagnahme und Jugendschutz in diesem Filmpodcast

http://www.wirsindmovies.com/themenpodc ... dien-bpjm/
Zitieren
#81
Stimmt, die ganzen Ausnahmen mit verfassungsfeindlichen Symbolen etc. hatte ich nicht mit aufgeführt. Ich bin mal davon ausgegangen, dass wir hier nur von den "normalen" bösen Sachen sprechen. Wink Letztendlich ging es mir hauptsächlich auch darum die Sache mit der Indizierung klarzustellen. Die Beschlagnahme hab ich nur mit angerissen.

Danke, dass Du dies jetzt nochmal so schön mit Beispielen und Links ergänzt hast. Smile
Reading: Stephen King "Thinner"
Hearing: Stephen King "Friedhof der Kuscheltiere" (David Nathan)
Zitieren
#82
Ich habe auch endlich eines von "Bachman´s" Werken , nach Todesmarsch, gelesen und ich finde Amok Grandios!
Es toppt sogar Todesmarsch!

Die Story an sich , dass der Schüler Charles Decker Amok läuft in seiner Schule und seine 24 Klassenkameraden als Geisel nimmt im Klassenzimmer 16, ist jetzt kein besonderer Hammer zumal man denkt, dass er ein Großteil seiner Klassenkameraden wie Ted Jones erschießen wird wie die 2 Lehrer Kräfte zuvor und sich am Ende selbst hinrichtet,
Jedoch Bachman (aka King) inszeniert in Amok eher fast genau das Gegenteil!
Zu Beginn scheint jeden Leser zu denken, Charles Decker ist das "Monster" und hätte den Tod verdient, aber je mehr man in die Story eintaucht von "Amok" umso mehr wird klar, dass Decker nur ein gebrandmarktes Kind ist dessen Klassenkameraden mit ihm fast alle gleich fühlen.
Das am Ende Ted Jones das "schwarze Schaf" ist statt der Amokläufer Charles Decker, ist die schon sehr krasse Wendung des Romanes.

Für mich ein echt großartiges Meisterwerk von King´s Pseudo Ego Bachman, nach "Todesmarsch"
Frage mich, trotz der kritischen Art der Story (Amokläufe in Schulen häufen sich seit Jahren immer wieder) ob man dieses Werk nicht verfilmen könnte?
Als Mahnmal das nicht jeder Amoklauf reiner Mordlust basieren musst, sondern oft die unterdrückte Wut und Hass eines Schülers der wohl keinen anderen Ausweg mehr fand.

Bachman selbst lässt zum Ende der Story schon ein Art "Cliffhanger" wo ich vllt. die Hoffnung habe, dass King vllt. damals als "Bachman" vllt. eine Fortsetzung unvollständig geschrieben hatte und sie vllt. eines Tages noch vollendet.
Oder es ist ein Hirngespinst meinerseits, dass es sinn machen würde eine 2. Teil von "Amok" erleben zu können.

Meine Buchbewertung: 8/10 Sterne
Zitieren
#83
Glaubt ihr es wird irgendwann doch mal wieder eine Neuauflage geben?
Zitieren
#84
Nein.
King möchte das nicht.
NEVER GOING TO MAINE. TO MUCH WEIRD ASS SHIT GOING ON...

Aktuell lese ich: DAS INSTITUT
Noch ungelesen : SLEEPING BEAUTIES
9 Gänse Smile
Zitieren
#85
Gerade las ich Amok zu Ende, das zweite mal. Beim ersten mal las ich wohl zu oberflächlich und war mehr von der Gewalt an sich fasziniert. Jetzt habe ich die psychologischen Aspekte viel intensiver erlebt. Ich glaube, das Bucht rutscht nun um einige Plätze nach oben in meiner King-Rangliste, ggf. sogar in die top-5.

Nun eine Frage an die Sammler. Warum ist "Rage" in USA (ebay.com) so selten und so teuer. Sogar einfache Ausgaben von Bachman-Books kosten locker um 25$, Rage als Einzelausgabe meist dreistellig. Mir ist klar, dass es seit Jahrzehnten keine neuen Ausgaben mehr gibt, aber bei uns in D ist es nicht anders - aber die Taschenbücher sind hier SEHR günstig zu haben, bei booklooker z.B einige für 2-3€ gefunden und das inkl. Porto!
“books are just dead tattoed trees”
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste