Billy1982 schrieb:Bin hier nur gerade zufällig drüber gestolpert, da ich mir das Buch gestern gekauft habe und neugierig auf den Thread war. Hat jetzt zwar nichts mit dem Buch zu tun, aber nur um das klar zu stellen:
Der Besitz eines indizierten Mediums egal ob Film, Buch oder CD, ist in keinster Weise strafbar! Indizierte Sachen können auch weiterhin ganz legal verkauft und erworben werden. Sie dürfen lediglich nicht beworben oder öffentlich ausgelegt werden, das ist alles.
Selbst der Besitz eines beschlagnahmten Mediums ist nicht strafbar. Beschlagnahmt darf es allerdings wirklich nicht weiterverkauft werden.
Zusammengefasst ist man also als Besitzer in beiden Fällen aus der Sache raus und hat nichts zu befürchten. Der Jugendamt Freund hat hier also definitiv absoluten Blödsinn erzählt.
Ich verstehe auch nicht weshalb soviel Unkenntnis und vor allem Fehlinformationen gerade im Netz herumgeistern. Man kann die entsprechenden Paragraphen doch in wenigen Augenblicken nachschlagen:
Die wichtigsten Paragraphen was Videospiele, Filme und Bücher betrifft sind:
Gewaltverherrlichung
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
Das was du, Billy1982, schreibst ist im großen und ganzen richtig. Ein, zwei Dinge muss ich aber richtig stellen bzw. ergänzen
Zumindest beschlagnahmte Medien die aufgrund von verfassungsfeindlicher Symbole oder Gewaltverherrlichung unter Beschlagnahme stehen dürfen für den Eigengebrauch bezogen und besessen werden, das gilt aber nicht für beschlagnahmte Medien generell. Auch wenn du mehre Exemplare eines wegen gewaltverherrlichung oder verfassungsfeindlicher Symbole beschlagnahmten Films aus dem Ausland bestellst und den Verdacht der Weitergabe erweckst, kannst du durchaus Probleme bekommen - was für Sammler die neben dem Steelbook eines Films auch unbedingt das Mediabook mitbestellen wollen ärgerlich ist.
Beschlagnahmte Medien die aber aufgrund des § 184b StGB (Kinderpornografie) beschlagnahmt sind, und da zählen unter Umständen auch japanische Lolicon-Mangas, FKK-Magazine, Kunstbände, alte Aufklärungsbücher und zumindest in Deutschland seit kürzerem sogar Spielfilme wie dieses deutsch-italienische adoleszenz-coming-of-age Drama "Spielen wir Liebe" zu (und der lief sogar mal in deutschen Kinos!) darfst du heute - je nach Gericht! - weder einführen, besitzen, noch versuchen dir Zugang dazu zu verschaffen.
Da "Spielen wir Liebe" ein Kuriosum in dem Bereich darstellt, gab es ein gewisses Presseecho als der Film beschlagnahmt wurde, weil die Rechtslage uneindeutig ist und verschiedene Gerichte den Sachverhalt unterschiedlich bewerten - ich mein, den Film kannst du in der Schweiz bei Saturn kaufen. Letztens erst wurde eine Anklage wegen Besitzes fallen gelassen, weil das zuständige Gericht eine andere Aufassung bezüglich des Films vertritt, als das Amtsgericht in Karlsruhe, welches um 2008 rum den Film beschlagnahmen lies.
Vor kurzem erst ist die "recht populäre", berüchtigte Skandalnudel des Bewegtbildes "A Serbian Film" wegen vermeintlich kinderpornografischer Inhalte von einem Gericht geprüft worden. Das Gericht teilte nicht die Ansicht der Bpjm und der Film wurde von Listenteil B wieder auf Listenteil A gesetzt und ist nun schlicht indiziert und damit unter der Ladentheke zu bekommen. Wäre ein anderer Richter der Einschätzung der Bpjm gefolgt, dürftest du den Film heute weder besitzen noch einführen.
Man kann aber unterm Strich sagen: Handelsübliche triviale Unterhaltung aus den Bereichen Action, Horror, Thriller, Komödie etc. für die ein Beschlagnahmebeschluss besteht, darf man bedenkenlos importieren und sich ins Regal stellen. Bei "Kunstfilmen", Kunst- und Aufklärungsbüchern (die heute so vielleicht eher nicht mehr in den Handel kommen würden *zwinker*) sollte man sich nach dem aktuellen, oft uneindeutigen Stand der Rechtsprechung für das entsprechende Medium erkundigen.
Kurz noch was zu einem Thema das gerade bei Büchern öfters eine Rolle spielt: Volksverhetzung. Medien mit volksverhetzendem Inhalt sind erst ab 18 freigegeben.
http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Alle Infos und Quellen zum Thema Indizierung und Beschlagnahme findet ihr hier:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 131 Gewaltdarstellung
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
http://www.medienzensur.de/Beschlagnahm ... StGB.html#
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
http://dejure.org/
http://www.schnittberichte.com/
Auch interessant ist das Interview mit der Vorsitzenden der BPjM Elke Monssen-Enberding und ihrer Kollegin Petra Meier zum Thema Indizierung, Beschlagnahme und Jugendschutz in diesem Filmpodcast
http://www.wirsindmovies.com/themenpodc ... dien-bpjm/