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- tiff´any - 09.12.2003 und was bitteschön ist, wenn ich alle 3 monate zum arzt gehen muss, weil ich ein rezept abholen muss???? muss ich dann auch jedes mal 10 euro zahlen???? ![]() und was ist mit privatpatienten? müssen die auch zahlen??? ich finde das einfach nur krank! bald kostet das atmen auch noch geld, wollen wir wetten? und demnächst wird man verklagt, weil man auf offener straße raucht und dabei jemandem die frische luft verunreinigt-> körperverletzung ![]() ![]() ![]() ![]() wo soll das nur enden???? ich sag schon mal gute nacht, deutschland :roll: - Wölfin - 09.12.2003 wenn du alle drei Monate ein Rezept brauchst mußt du auch jedesmal 10 Euro zahlen. Privatpatienten zahlen keine 10 Euro da die 10 Euro ja für die Krankenkassen ist, und Privatpatienten gehören keiner gesetzlichen Krankenkasse an ![]() - Coco - 09.12.2003 Wenn die sich da mal nicht ins eigene Fleisch schneiden... Also, wenn ich jetzt auch noch immer zahlen muss, wenn ich zur Vorsorgeuntersuchung gehe, dann überlegen sich das bestimmt einige. Dadurch werden dann viel weniger Krankheiten rechtzeitig entdeckt und die Krankenkasse darf dann die Kosten für die Therapien zahlen. Schöne Bescherung. - Wölfin - 09.12.2003 bei Vorsorgeuntersuchungen und auch Impfungen müssen KEINE 10 Euro bezahlt werden, immerhin etwas... - Mia - 10.12.2003 Also ich finde es ziemlich daneben mit dem "Eintritt beim Arzt"... Na ja mich betrifft es ja NOCH nicht, aber ich werde auch in den nächsten 8 Jahren jede woche zu Arzt müssen... Zum Glück ist es ja nur einmal im Quatal, aber wenn man dann auch noch die teuren Médikamente selber bezahlen muss, dann wir es heftig... Und die sind wirklich ziemlich teuer... z.B. von meinem Impfserum kosten 4 Fläschenchen à 20ml 285 Euro und das reicht dann auch nur für 6 Monate und da ich den Kram sogar doppelt brauch... Na ja da kommt schon einiges zusammen...Und dann auch noch extra Arztkosten...Na dann prost Mahlzeit... Zum Glück bin ich noch net 18!!! - Holger - 11.12.2003 Eigentlich verstehe ich die ganze Aufregung nicht! Was sind denn schon € 10,00 im Quartal? Wenn man mal vergleicht, was ein Flugzeugträger kostet... ![]() - Martin65 - 11.12.2003 es geht mir nicht um 10 Euro sondern ums Prinzip, das ich wie bei Kino, Theater usw. Eintritt zahlen soll!!!!! - Mia - 11.12.2003 Genau zum Arzt gehen ist ja kein Eigenvergnügen...Da geht man ja net freiwillig hin, na ja eigentlich schon, aber trotzdem.... - Hippie - 15.12.2003 Hallo! Hier mal ne Info wer nun 10 € zahlen muss und wer nicht. Wer muss die Praxisgebühr (10 €) zahlen?? Alle Patienten über 18 Jahre die nicht Privat versichet sind Alle Patienten die keinen Überweisungsschein dabei haben Alle Patienten die keine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse vorlegen können Alle Patienten die keine Kostenerstattung gewählt haben Alle Patienten die nicht zur aussschliesslich zur Vorsorgeuntersucvhung/Schutzimpfung kommen Alle Patienten die keine Quittung für das laufende Quartal von einem anderen Arzt vorweisen können Wer muss die Praxisgebühr (10€) nicht zahlen?? Alle Patienten unter 18 Jahren Alle Patienten die eine Überweisung vorlegen können Alle Patienten die zur Vorsorgeuntersuchung/Impfung kommen Alle Patienten die Kostenerstattung nach § 13 gewählt haben Alle Patienten die ein aktuelle Zuzahlungsbefreiung vorlegen könne Alle Patienten die im laufenden Quartal die Krankenkasse gewechselt haben und bereuits vorher die 10 € gezahlt haben Alle Patienten die eine gültige Quittung für das laufende Quartal eines anderen Arztes vorlegen können Bis dahin dann Hippie ![]() - Fänger - 15.12.2003 Hippie schrieb:Hallo! Was besagt denn §13? Und danke für die Mühe, Hippie! - Hippie - 15.12.2003 @ Fänger das mit dem §13 kann ich dir auch noch nicht so genau sagen, aber ich werde mich mal erkundigen und es dann hier schreiben. ![]() Grüsse Hippie - Hippie - 16.12.2003 Fänger schrieb:Was besagt denn §13? Freiwillig Versicherte (Einkomkmen über ca 3450,-€) können auch die Kostenerstattung nach § 13 SGB V wählen. Das heißt: Sie zahlen zunächst alle Rechnungen selbst, die Krankenkasse erstattet ihnen den Betrag, den sie für die Behandlung auf Versichertenkarte gezahlt hätte. Voraussetzung ist jedoch, daß Sie an Ihrer Wahl ein Kalendervierteljahr (Quartal) lang gebunden sind. Durch die Kostenerstattung können erhebliche Eigenanteile entstehen. Ich hoffe die Info reicht erst mal. Bis dahin dann Hippie ![]() - Martin65 - 20.12.2003 Abendblatt vom 19.12.03 Die Überweisungen gelten nicht für Zahnärzte. Wer also im selben Quartal zum Haus- oder Facharzt und zum Zahnarzt muß, muß weitere 10 Euro zahlen!! - tiff´any - 20.12.2003 :roll: mal ganz ehrlich, ich finde das so was von kompliziert und werde wohl nur in den ärgsten fällen zum arzt gehen.... ist ja unglaublich! was ist denn, wenn ich keine 10 euro habe, weil ich opfer eines überfalls wurde und man mich verletzt hat und die tasche geraubt ???? fragen über fragen...aber ich denke auch daran werden wir uns gewöhnen.. - SHaina - 04.01.2004 Ich gehe sowieso kaum zum Arzt, weil ich fast nie krank bin. ![]() Finde es aber ne schweinerei mit den 10€! Dann kratzen wir halt bald alle ab statt zum Artzt zu gehn *LoL* Naja kann man mal sehen wieweit es schon gekommen ist in Deutschland ![]() |